Quelle:
http://www.bundestag.de/presse/hib/2003/2003_118/07.html

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So sei die vorgesehene Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes auf private Normwerke, auf die in Gesetzen, Verordnungen oder amtlichen Bekanntmachungen verwiesen wird, sachlich nicht gerechtfertigt. Auch kritisiert die L�ndervertretung, dass der Gesetzestext bei der Regelung der "privilegierten Privatkopien" nicht eindeutig sei. Durch eine entsprechende Erg�nzung soll daher klargestellt werden, dass die "privilegierten Privatkopien" nur zul�ssig seien, wenn sie aus legalem Ausgangsmaterial gewonnen werden. Damit werde insbesondere die Vervielf�ltigung von Raubkopien zum privaten Gebrauch ausgeschlossen. Die L�nderkammer schl�gt dar�ber hinaus vor, die Herstellung digitaler Privatkopien durch Dritte auszuschlie�en. Damit sollen Missbrauchsm�glichkeiten unterbunden werden.

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