Hi! > Durch Spam-Bekaemfung auch die generelle Sanktionierung der > Pseudonymiserung und Anonymisierung von E-Mails? [...] > schaffen. Das ist aber nur durch eine klare gesetzliche Definition von > 'Spam' sowie durch klare gesetzliche Regelungen auch im Hinblick auf > Bestaetigungsmails, Mailinglisten und E-Cards zu schaffen. Ausserdem ist > zur schnellstmoeglichen Verfolgung von Spammern eine zentrale > Melde-/Beschwerdestelle erforderlich," so der Forderungskatalog der > Opposition. > > http://de.internet.com/index.html?id=2022944
Moeglicherweise entstanden diese Positionen aufgrund folgenden Vorschlags: http://www.tkrecht.de/tkg_novelle/2003/material/jaeger_20030528.txt Nachdem in der DIHK TK-Ausschuss-Sitzung Anfang Mai u.a. zwei VertreterInnen aus dem Bundestag da waren, - Hubertus Heil, lt. seinen damaligen Aussagen fuer TK/Medienpolitik zustaendig. Er sitzt auch im Beirat der RegTP - Birgit E.Butter, Referentin fuer Internetpolitik, CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hatte ich beiden (und den Referenten des BMWA, die die TKG-Novelle formulieren) diesen Vorschlag geschickt. Was jetzt in den letzten Monaten daraus wurde, finde ich zumindest interessant. Auf netlaw-l hatte schon ein Urheberrechtler gemeint, dass ein solcher Backtracking-Mechanismus fuer Spam ja dann wohl auch fuer Urheberrechtsverstoesse "nuetzlich" waere. Klar, waere er, das will ich natuerlich aber nicht. Jetzt bin ich mal gespannt, ob "der politische Prozess" zu differenzieren versteht. Nun: Moege der Flame war beginnen... -- MfG/Best regards, Kurt Jaeger 17 years to go ! LF.net GmbH fon +49 711 90074-23 [EMAIL PROTECTED] Ruppmannstr. 27 fax +49 711 90074-33 D-70565 Stuttgart mob +49 171 3101372
