http://www.heise.de/newsticker/data/wst-10.09.03-004/

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Vertrieb von Anleitung zur Virus-Programmierung in der Schweiz 
strafbar 

Der Vertrieb eines Datentr�gers, der Instruktionen und Hinweise zum 
Schreiben von Viren enth�lt, ist in der Schweiz strafbar. Das hat das 
Schweizer Bundesgericht nach einem Bericht der Neuen Z�rcher Zeitung 
(NZZ) entschieden. Das Bundesgericht wies die Klage eines Mannes ab, 
der von fr�heren Instanzen zu zwei Monaten Haft auf Bew�hrung und 
5000 Franken Geldstrafe verurteilt worden war.
  
Der Mann hatte 1996 �ber 3000 CDs der US-amerikanischen Group 42 
importiert, um diese in Europa zu verkaufen. Die Gruppe machte sich 
Anfang der 90er-Jahre einen Namen in der Hackerszene und verbreitete 
ihr Wissen �ber Viren, trojanische Pferde und das Knacken von 
Passw�rtern im Internet und auf CD-ROM.  

Allerdings bot sich dem Importeur wenig Gelegenheit, die Silberlinge 
an den Mann zu bringen, da ein Mitarbeiter des Bundesamtes f�r 
Informatik Anzeige wegen "Datenbesch�digung" gegen den Importeur 
erstattete. Der Angeklagte, der f�r mehrere Banken und 
Telekommunikationsunternehmen als Sicherheitsberater arbeitete, war 
sich hingegen keiner Schuld bewusst.  

[...]

In zwei weiteren Instanzen wurde das Urteil zun�chst aufgehoben, dann 
aber erneut best�tigt. Das Schweizer Bundesgericht wies nun eine 
Beschwerde gegen dieses Urteil ab. Entgegen der Auffassung des 
Beschwerdef�hrers brauche die Anleitung "nicht alle zur Herstellung 
eines datensch�digenden Programms n�tigen Schritte" abzudecken. Es 
gen�ge, wenn Informationen "zu wesentlichen Herstellungsvorg�ngen" 
abgegeben w�rden, so das Bundesgericht. (wst/c't)  

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