http://www.heise.de/newsticker/data/wst-10.09.03-004/
----------------------------- CUT ------------------------------ Vertrieb von Anleitung zur Virus-Programmierung in der Schweiz strafbar Der Vertrieb eines Datentr�gers, der Instruktionen und Hinweise zum Schreiben von Viren enth�lt, ist in der Schweiz strafbar. Das hat das Schweizer Bundesgericht nach einem Bericht der Neuen Z�rcher Zeitung (NZZ) entschieden. Das Bundesgericht wies die Klage eines Mannes ab, der von fr�heren Instanzen zu zwei Monaten Haft auf Bew�hrung und 5000 Franken Geldstrafe verurteilt worden war. Der Mann hatte 1996 �ber 3000 CDs der US-amerikanischen Group 42 importiert, um diese in Europa zu verkaufen. Die Gruppe machte sich Anfang der 90er-Jahre einen Namen in der Hackerszene und verbreitete ihr Wissen �ber Viren, trojanische Pferde und das Knacken von Passw�rtern im Internet und auf CD-ROM. Allerdings bot sich dem Importeur wenig Gelegenheit, die Silberlinge an den Mann zu bringen, da ein Mitarbeiter des Bundesamtes f�r Informatik Anzeige wegen "Datenbesch�digung" gegen den Importeur erstattete. Der Angeklagte, der f�r mehrere Banken und Telekommunikationsunternehmen als Sicherheitsberater arbeitete, war sich hingegen keiner Schuld bewusst. [...] In zwei weiteren Instanzen wurde das Urteil zun�chst aufgehoben, dann aber erneut best�tigt. Das Schweizer Bundesgericht wies nun eine Beschwerde gegen dieses Urteil ab. Entgegen der Auffassung des Beschwerdef�hrers brauche die Anleitung "nicht alle zur Herstellung eines datensch�digenden Programms n�tigen Schritte" abzudecken. Es gen�ge, wenn Informationen "zu wesentlichen Herstellungsvorg�ngen" abgegeben w�rden, so das Bundesgericht. (wst/c't) ----------------------------- CUT ------------------------------
