http://www.heise.de/newsticker/data/anw-17.10.03-002/

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Telekom beklagt massive Entwertung des Fernmeldegeheimnisses
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Die Deutsche Telekom f�hlt sich bei der Telekommunikations�berwachung 
von den Strafverfolgungsbeh�rden �berm��ig in Anspruch genommen. Der 
Konzern beklagt vor allem, dass der Hunger der Ermittler nach den 
hei� begehrten Verbindungsdaten stark zugenommen und 
verfassungswidrige Ausw�chse erreicht habe. Die Verh�ltnism��igkeit 
und die Grundrechtsvertr�glichkeit der geforderten Eingriffe sei 
nicht mehr gewahrt. "Allein die Anordnung massenhafter 
Zielwahlsuchl�ufe bei Straftaten von allenfalls mittlerer Schwere hat 
ganz gro�e Ausma�e angenommen", �rgert sich Bernd K�bele, Leiter der 
Abteilung "Staatliche Sicherheitssonderauflagen" des Konzerns. Um 
etwa nur die h�ufig verlangten Kontakte zu ausl�ndischen Handy-
Nutzern herausgeben zu k�nnen, "m�ssen wir unsere 50 Millionen Kunden 
alle drei Monate komplett durchrastern", so K�bele. Dazu k�men 
t�glich Tausende Abfragen von Verbindungsdaten allgemeinerer Natur. 
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Seine kritischen �u�erungen machte K�bele gestern auf der 
Fachkonferenz Sicherheitsinteresse contra Privatsph�re, die sein 
Unternehmen gemeinsam mit der TelefonSeelsorge in Berlin ausgerichtet 
hat. Der Kontaktmann der Telekom zu den Polizeibeh�rden und 
Geheimdiensten beschwerte sich dar�ber, dass die Strafverfolger sein 
Unternehmen nach wie vor wie eine Beh�rde angehen und an diese irrige 
Annahme falsche Erwartungen kn�pfen w�rden. Vielen Ermittlern sei 
auch Jahre nach der Privatisierung des Marktes nicht klar, dass die 
Aktiengesellschaft "zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses unter 
Strafandrohung verpflichtet sei".  

Spannungen seien daher unvermeidbar, meinte K�bele: "Die 
Polizeibeh�rden gehen uns r�de an." Fast t�glich erhalte der Konzern 
Drohungen wegen Strafvereitelung trotz entgegenstehender Rechtslage; 
besonders h�ufig dann, wenn das Unternehmen die Ger�te zur 
Aufzeichnung von Kommunikationsinhalten wegen fehlender 
Originalvorlagen richterlicher �berwachungsanordnungen abschalte. 
Staatsanw�lte w�rden der Telekom zudem "Formblatt-Anordnungen" und 
Richterbeschl�sse ohne individuelle Begr�ndungen der massiven 
Grundrechtseingriffe ins Haus schicken. Beschwerden w�rden von 
einzelnen Landgerichten gern als unzul�ssig zur�ckgewiesen -- "ohne 
Pr�fung der Sachargumente", wie K�bele ausf�hrte.  

Neben den kostspieligen Telefon�berwachungsanordnungen reibt sich die 
Telecom-Branche vor allem an dem Ende 2001 in die Strafprozessordnung 
(StPO) eingef�hrten Paragraph 100 g, der die Herausgabe von 
Verbindungsdaten regelt. Obwohl das Gesetz die Rechtm��igkeit des 
Eingriffs gem�� der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts nur 
bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und einem konkreten 
Tatverdacht erlaubt, verstehen ihn die Strafverfolger laut K�bele als 
"allgemeinen Anspruch" auf die Herausgabe von Kennungen sowie die 
Zeiten und die Partner von Telefonverbindungen. Oft w�rden 
entsprechende Anordnungen auf der "blo�en Vermutung von 
Polizeibeamten" beruhen, was zu einer Art "Sippenhaft" f�hre: So sei 
etwa die Frau eines Verd�chtigen gem�� der vorgebrachten 
"kriminalistischen Erfahrung" in der Regel sofort mitverd�chtig.  

Die gegenw�rtige Rechtslage reicht nach Einsch�tzung von Experten 
nicht aus, um dem verfassungswidrigen Treiben der Strafverfolger 
Einhalt zu gebieten. Allenfalls bei den Abh�r-Anordnungen, nicht 
jedoch bei den Ersuchen nach Verbindungsdaten, k�nne eine St�rkung 
des richterlichen Vorbehalts noch Spielraum f�r juristische 
Begrenzungen bieten, erkl�rte K�bele. Generell sei aber der 
Gesetzgeber gefordert, um der "Entwertung des Grundrechts des 
Fernmeldegeheimnis" ein Ende zu bereiten. Neben der �berarbeitung des 
100g und seines Verwandten 100h StPO b�te dazu auch die anstehende 
Novelle des Telekommunikationsgesetzes eine gute Chance. Doch der 
Wille der Bundesregierung weist dabei bislang genau in die entgegen 
gesetzte Richtung, sodass die parlamentarische Debatte �ber das 
umstrittene Rahmenwerk hei� werden d�rfte. (Stefan Krempl) /  

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