http://www.heise.de/newsticker/data/anw-17.10.03-002/
------------------------------- CUT ------------------------------- Telekom beklagt massive Entwertung des Fernmeldegeheimnisses - Die Deutsche Telekom f�hlt sich bei der Telekommunikations�berwachung von den Strafverfolgungsbeh�rden �berm��ig in Anspruch genommen. Der Konzern beklagt vor allem, dass der Hunger der Ermittler nach den hei� begehrten Verbindungsdaten stark zugenommen und verfassungswidrige Ausw�chse erreicht habe. Die Verh�ltnism��igkeit und die Grundrechtsvertr�glichkeit der geforderten Eingriffe sei nicht mehr gewahrt. "Allein die Anordnung massenhafter Zielwahlsuchl�ufe bei Straftaten von allenfalls mittlerer Schwere hat ganz gro�e Ausma�e angenommen", �rgert sich Bernd K�bele, Leiter der Abteilung "Staatliche Sicherheitssonderauflagen" des Konzerns. Um etwa nur die h�ufig verlangten Kontakte zu ausl�ndischen Handy- Nutzern herausgeben zu k�nnen, "m�ssen wir unsere 50 Millionen Kunden alle drei Monate komplett durchrastern", so K�bele. Dazu k�men t�glich Tausende Abfragen von Verbindungsdaten allgemeinerer Natur. Anzeige iX Konferenz 2003! Jetzt buchen! Seine kritischen �u�erungen machte K�bele gestern auf der Fachkonferenz Sicherheitsinteresse contra Privatsph�re, die sein Unternehmen gemeinsam mit der TelefonSeelsorge in Berlin ausgerichtet hat. Der Kontaktmann der Telekom zu den Polizeibeh�rden und Geheimdiensten beschwerte sich dar�ber, dass die Strafverfolger sein Unternehmen nach wie vor wie eine Beh�rde angehen und an diese irrige Annahme falsche Erwartungen kn�pfen w�rden. Vielen Ermittlern sei auch Jahre nach der Privatisierung des Marktes nicht klar, dass die Aktiengesellschaft "zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses unter Strafandrohung verpflichtet sei". Spannungen seien daher unvermeidbar, meinte K�bele: "Die Polizeibeh�rden gehen uns r�de an." Fast t�glich erhalte der Konzern Drohungen wegen Strafvereitelung trotz entgegenstehender Rechtslage; besonders h�ufig dann, wenn das Unternehmen die Ger�te zur Aufzeichnung von Kommunikationsinhalten wegen fehlender Originalvorlagen richterlicher �berwachungsanordnungen abschalte. Staatsanw�lte w�rden der Telekom zudem "Formblatt-Anordnungen" und Richterbeschl�sse ohne individuelle Begr�ndungen der massiven Grundrechtseingriffe ins Haus schicken. Beschwerden w�rden von einzelnen Landgerichten gern als unzul�ssig zur�ckgewiesen -- "ohne Pr�fung der Sachargumente", wie K�bele ausf�hrte. Neben den kostspieligen Telefon�berwachungsanordnungen reibt sich die Telecom-Branche vor allem an dem Ende 2001 in die Strafprozessordnung (StPO) eingef�hrten Paragraph 100 g, der die Herausgabe von Verbindungsdaten regelt. Obwohl das Gesetz die Rechtm��igkeit des Eingriffs gem�� der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und einem konkreten Tatverdacht erlaubt, verstehen ihn die Strafverfolger laut K�bele als "allgemeinen Anspruch" auf die Herausgabe von Kennungen sowie die Zeiten und die Partner von Telefonverbindungen. Oft w�rden entsprechende Anordnungen auf der "blo�en Vermutung von Polizeibeamten" beruhen, was zu einer Art "Sippenhaft" f�hre: So sei etwa die Frau eines Verd�chtigen gem�� der vorgebrachten "kriminalistischen Erfahrung" in der Regel sofort mitverd�chtig. Die gegenw�rtige Rechtslage reicht nach Einsch�tzung von Experten nicht aus, um dem verfassungswidrigen Treiben der Strafverfolger Einhalt zu gebieten. Allenfalls bei den Abh�r-Anordnungen, nicht jedoch bei den Ersuchen nach Verbindungsdaten, k�nne eine St�rkung des richterlichen Vorbehalts noch Spielraum f�r juristische Begrenzungen bieten, erkl�rte K�bele. Generell sei aber der Gesetzgeber gefordert, um der "Entwertung des Grundrechts des Fernmeldegeheimnis" ein Ende zu bereiten. Neben der �berarbeitung des 100g und seines Verwandten 100h StPO b�te dazu auch die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes eine gute Chance. Doch der Wille der Bundesregierung weist dabei bislang genau in die entgegen gesetzte Richtung, sodass die parlamentarische Debatte �ber das umstrittene Rahmenwerk hei� werden d�rfte. (Stefan Krempl) / ------------------------------- CUT ------------------------------- -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
