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Bezirksregierung will Suchmaschinen f�r Inhalte in die Pflicht nehmen



 Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Zensur im Internet -- Die
Problematik der Sperrungsverf�gung" des Instituts f�r Rechtsinformatik[1]
der Universit�t Hannover[2] k�ndigte J�rgen Sch�tte von der
Bezirksregierung D�sseldorf[3] Gespr�che mit Betreibern von Suchmaschinen
an. Diese seien nach Ansicht von Sch�tte "Serviceprovider" und hinsichtlich
der von ihnen gelieferten Ergebnisse m�glicherweise rechtlich
verantwortlich. Die Bezirksregierung werde diesbez�glich insbesondere mit
Google[4] Kontakt aufnehmen. 

 Zuvor war das Vorgehen der Bezirksregierung[5] von einigen der anwesenden
Juristen kritisiert worden. So f�hrte Per Christiansen von AOL[6] aus, dass
die von der Beh�rde verf�gten, technisch leicht zu �berwindenden[7]
Website-Sperrungen kaum wirksam w�ren, um die potenziell relevante
Zielgruppe der Seiten von deren Besuch abzuhalten. Die Verbote w�rden im
Gegenteil sogar den Reiz der Seiten steigern und zudem auf Seiten der
Provider aus Nordrhein-Westfalen f�r einen hohen Aufwand und Kosten sorgen,
die einen Wettbewerbsnachteil bedeuteten. Statt die knappen Ressourcen f�r
derartige Ma�nahmen mit fraglicher Wirkung einzusetzen, forderte
Christiansen eine bessere technische und personelle Ausstattung der
Ermittlungsbeh�rden.

 Privatdozentin Jutta Stender-Vorwachs von der Universit�t Hannover sprach
die juristisch noch ungekl�rte Frage an, ob f�r die Provider als so
genannte "Nichtst�rer" ein finanzieller Entsch�digungsanspruch als
Ausgleich f�r die Sperrma�nahmen besteht. In diesem Fall h�tte das Land NRW
mit hohen Ausgleichsforderungen der Zugangsdiensteanbieter zu rechnen. 

 Erwartungsgem�� wies Sch�tte f�r die Bezirksregierung diese Meinung
zur�ck. Er wiederholte die Ansicht der Beh�rde, dass die Blockaden ein
sinnvolles Mittel im Kampf gegen Rechtsextremismus im Internet seien.
Sch�tte verwehrte sich dagegen solche und andere strafrechtlich relevante
Inhalte "auf die B�rger loszulassen". Vielmehr wolle die Bezirksregierung
zuk�nftig auch weiter mit Sperrungsverf�gungen[8] gegen solche strafbaren
Inhalte im Ausland vorgehen, die einen "�ffentlichen Bezug" aufweisen und
nicht mit anderen Mitteln bek�mpft werden k�nnen. Ob er hierzu auch Delikte
wie strafbare Urheber- oder Markenrechtverletzungen z�hle, lie� Sch�tte
offen, da dies nur im Einzelfall entschieden werden k�nne. 

 Die Podiumsdiskussion, die im Gegensatz zu bisherigen Veranstaltungen[9]
zum gleichen Thema �beraus sachlich verlief, bildet den Auftakt zu weiteren
Veranstaltungen des Instituts f�r Rechtsinformatik[10] in Hannover. (Joerg
Heidrich) / (jk[11]/c't)

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 [6] http://www.aol.de
 [7] http://www.heise.de/newsticker/data/tol-11.05.03-002/
 [8] 
http://www.nps-brd.nrw.de/BezRegDdorf/autorenbereich/Dezernat_21/PDF/39sperrverf_022002.pdf
 [9] http://www.heise.de/newsticker/data/hod-18.09.02-000/
 [10] http://www.forum-it-recht.de
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