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Bei "R�ttelbilder" musste ich schmunzeln. Aber das mag 
auch an meiner schmutzigem Phantasie liegen .. 
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Jugendmedienschutz im Internet: Deutsche setzen zu sehr auf Verbote



 Der im April eingef�hrte Jugendmedienschutzstaatsvertrag[1] (JMStV)
widerspricht in Teilen dem Zensurverbot des Artikels 5 Grundgesetz: Diese
harte Kritik an dem neuen Gesetzeswerk �bte bei einer Veranstaltung der
Saarl�ndischen Landesmedienanstalt (LMS) und des Europ�ischen Instituts f�r
Medienrecht (EMR) zu "Pornografie im Pocketformat[2]" der Leipziger
Juraprofessor Heribert Schumann. Das neue Gesetzeswerk habe sprachliche,
handwerkliche und juristische Defizite. Schumanns Beurteilung fiel damit
negativer aus als die Bewertung der eingeladenen
Selbstkontrolleinrichtungen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK[3]),
der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM[4]) und der Freiwilligen
Selbstkontrolle Film (FSF[5]). 

 Verfassungsrechtlich verbotene Vorzensur finde dann statt, meinte
Schumann, wenn Webseiten indiziert w�rden und anschlie�end neue Inhalte
vorlegen m�ssten, damit die Indizierung wieder aufgehoben wird. Anders als
im Bereich klassischer Printmedien seien Webinhalte eben dynamisch. Daher
sei die Indizierung von Webadressen, die nun in der Verantwortung von
Kommission f�r den Jugendmedienschutz (KJM[6]) und Bundespr�fstelle[7] f�r
jugendgef�hrdende Medien liegen, hoch problematisch, sagte Schumann
gegen�ber heise online. F�r rund 80 Webseiten wird nach Angaben der KJM
derzeit ein Indizierungsantrag gepr�ft.

 Insgesamt stellt der Jurist dem Gesetzgeber ein miserables Zeugnis aus. Er
habe nicht nur mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet -- Pornographie
oder Entwicklungsbeeintr�chtigung sind zu wenig definiert --, sondern noch
nicht einmal auf Konsistenz innerhalb des Staatsvertrags geachtet. �ber die
verfassungsm��ig gebotenen Ziele im Jugendschutz sei man hinausgeschossen.
"Wir leiden an �berregulierung", sagte Schumann. Ganz offensichtlich neige
man in Deutschland allzu schnell zu Verboten. "Man sieht immer erst die
Gefahren, und nicht die Chancen. Freiheit wird nicht gesch�tzt, allenfalls
die Freiheit der Wirtschaft." Die besondere Betonung des
Pornographieverbotes h�lt er vor allem im Vergleich zur liberaleren
Beurteilung von Boxk�mpfen, bei denen in Slow Motion gezeigt werde, wie
sich die Boxer die Nasen brechen, f�r unverst�ndlich. "Es soll mir mal
jemand erkl�ren, was an einvernehmlicher Promiskuit�t rechtlich zu
beanstanden ist." Der strikte deutsche Pornographiebegriff sei auf Dauer
unhaltbar. Und �sterreich beispielsweise komme mit deutliche weniger
Regulierung aus, ohne dass in der Alpenrepublik Sodom und Gomorrah Einzug
gehalten h�tten.

 Schumanns Verdikt blieb nicht unwidersprochen. J�rg Ukrow, Mitglied im
EMR-Vorstand, betonte den hervorgehobenen Rang des Jugendschutzes, der die
Einschr�nkung anderer verfassungsrechtlicher Rechte eben genau vorsehe.
Regina K�seberg, Jugendreferentin des f�r den Staatsvertrag federf�hrenden
rheinland-pf�lzischen Familienministeriums, sagte, der Staat m�sse sich
heute mittels Schule und Jugendhilfe sogar mehr f�r den Jugendschutz
engagieren als fr�her, weil die Erziehungsverantwortung in den Familien
abgenommen habe. Als Beispiel f�r den unbestimmten, neuen Begriff der
"Entwicklungsbeeintr�chtigung" nannte K�seberg aggressive Werbung f�r
"Alkopops" gerade f�r Teenager. Der Leiter von jugendschutz.net[8],
Friedemann Schindler, verwies in diesem Zusammenhang auf "R�ttelbilder",
Popups von Erotikanbietern, die sich nacheinander �ffnen, wenn der mehr
oder weniger jugendliche Nutzer versucht, sie zu schlie�en. K�seberg sagte,
der Staat m�sse sich bei der Auslegung des Pornografiebegriffs daran
orientieren, was gesamtgesellschaftlich als f�r Jugendliche sch�dlich
angenommen werde. Sie h�lt eine Nivellierung zugunsten einer
EU-Harmonisierung gar nicht f�r erstrebenswert.

 Mit der Neuverteilung der Bund-L�nderkompetenzen im Jugendschutzgesetz und
dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag und der zentralen Kommission f�r den
Jugendmedienschutz habe man Neuland betreten, betonte K�seberg. Die Rolle
der Selbstregulierungsorganisationen in den beiden Systemen ist
unterschiedlich. Haben Videofilm oder Computerspiel einmal eine
Altersfreigabe, sind sie auf der sicheren Seite. Beim Jugendmedienschutz,
der Rundfunk, Telemedien und vor allem das Internet betrifft, sind sie vor
dem Verdikt durch die KJM noch nicht gesch�tzt. Ganz an die Medienpolitik
abgeben will man das Thema ungern, meinte K�seberg. In f�nf Jahren soll
�berpr�ft werden, wie praxistauglich das neue System ist und ob man
Kompetenzen in die richtigen H�nde gelegt habe. (Monika Ermert) /
(jk[9]/c't)

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 http://www.heise.de/newsticker/data/jk-05.12.03-002/

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 [1] http://www.heise.de/newsticker/data/jk-31.03.03-001/
 [2] http://www.emr-sb.de/news/Innen04122003.pdf
 [3] http://www.usk.de
 [4] http://www.fsm.de
 [5] http://www.fsf.de
 [6] http://www.alm.de/gem_stellen/gem_stellen_kjm.htm
 [7] http://www.bundespruefstelle.de/
 [8] http://www.jugendschutz.net
 [9] mailto:[EMAIL PROTECTED]

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