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Der im April eingef�hrte Jugendmedienschutzstaatsvertrag[1] (JMStV) widerspricht in Teilen dem Zensurverbot des Artikels 5 Grundgesetz: Diese harte Kritik an dem neuen Gesetzeswerk �bte bei einer Veranstaltung der Saarl�ndischen Landesmedienanstalt (LMS) und des Europ�ischen Instituts f�r Medienrecht (EMR) zu "Pornografie im Pocketformat[2]" der Leipziger Juraprofessor Heribert Schumann. Das neue Gesetzeswerk habe sprachliche, handwerkliche und juristische Defizite. Schumanns Beurteilung fiel damit negativer aus als die Bewertung der eingeladenen Selbstkontrolleinrichtungen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK[3]), der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM[4]) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Film (FSF[5]). Verfassungsrechtlich verbotene Vorzensur finde dann statt, meinte Schumann, wenn Webseiten indiziert w�rden und anschlie�end neue Inhalte vorlegen m�ssten, damit die Indizierung wieder aufgehoben wird. Anders als im Bereich klassischer Printmedien seien Webinhalte eben dynamisch. Daher sei die Indizierung von Webadressen, die nun in der Verantwortung von Kommission f�r den Jugendmedienschutz (KJM[6]) und Bundespr�fstelle[7] f�r jugendgef�hrdende Medien liegen, hoch problematisch, sagte Schumann gegen�ber heise online. F�r rund 80 Webseiten wird nach Angaben der KJM derzeit ein Indizierungsantrag gepr�ft. Insgesamt stellt der Jurist dem Gesetzgeber ein miserables Zeugnis aus. Er habe nicht nur mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet -- Pornographie oder Entwicklungsbeeintr�chtigung sind zu wenig definiert --, sondern noch nicht einmal auf Konsistenz innerhalb des Staatsvertrags geachtet. �ber die verfassungsm��ig gebotenen Ziele im Jugendschutz sei man hinausgeschossen. "Wir leiden an �berregulierung", sagte Schumann. Ganz offensichtlich neige man in Deutschland allzu schnell zu Verboten. "Man sieht immer erst die Gefahren, und nicht die Chancen. Freiheit wird nicht gesch�tzt, allenfalls die Freiheit der Wirtschaft." Die besondere Betonung des Pornographieverbotes h�lt er vor allem im Vergleich zur liberaleren Beurteilung von Boxk�mpfen, bei denen in Slow Motion gezeigt werde, wie sich die Boxer die Nasen brechen, f�r unverst�ndlich. "Es soll mir mal jemand erkl�ren, was an einvernehmlicher Promiskuit�t rechtlich zu beanstanden ist." Der strikte deutsche Pornographiebegriff sei auf Dauer unhaltbar. Und �sterreich beispielsweise komme mit deutliche weniger Regulierung aus, ohne dass in der Alpenrepublik Sodom und Gomorrah Einzug gehalten h�tten. Schumanns Verdikt blieb nicht unwidersprochen. J�rg Ukrow, Mitglied im EMR-Vorstand, betonte den hervorgehobenen Rang des Jugendschutzes, der die Einschr�nkung anderer verfassungsrechtlicher Rechte eben genau vorsehe. Regina K�seberg, Jugendreferentin des f�r den Staatsvertrag federf�hrenden rheinland-pf�lzischen Familienministeriums, sagte, der Staat m�sse sich heute mittels Schule und Jugendhilfe sogar mehr f�r den Jugendschutz engagieren als fr�her, weil die Erziehungsverantwortung in den Familien abgenommen habe. Als Beispiel f�r den unbestimmten, neuen Begriff der "Entwicklungsbeeintr�chtigung" nannte K�seberg aggressive Werbung f�r "Alkopops" gerade f�r Teenager. Der Leiter von jugendschutz.net[8], Friedemann Schindler, verwies in diesem Zusammenhang auf "R�ttelbilder", Popups von Erotikanbietern, die sich nacheinander �ffnen, wenn der mehr oder weniger jugendliche Nutzer versucht, sie zu schlie�en. K�seberg sagte, der Staat m�sse sich bei der Auslegung des Pornografiebegriffs daran orientieren, was gesamtgesellschaftlich als f�r Jugendliche sch�dlich angenommen werde. Sie h�lt eine Nivellierung zugunsten einer EU-Harmonisierung gar nicht f�r erstrebenswert. Mit der Neuverteilung der Bund-L�nderkompetenzen im Jugendschutzgesetz und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag und der zentralen Kommission f�r den Jugendmedienschutz habe man Neuland betreten, betonte K�seberg. Die Rolle der Selbstregulierungsorganisationen in den beiden Systemen ist unterschiedlich. Haben Videofilm oder Computerspiel einmal eine Altersfreigabe, sind sie auf der sicheren Seite. Beim Jugendmedienschutz, der Rundfunk, Telemedien und vor allem das Internet betrifft, sind sie vor dem Verdikt durch die KJM noch nicht gesch�tzt. Ganz an die Medienpolitik abgeben will man das Thema ungern, meinte K�seberg. In f�nf Jahren soll �berpr�ft werden, wie praxistauglich das neue System ist und ob man Kompetenzen in die richtigen H�nde gelegt habe. (Monika Ermert) / (jk[9]/c't) URL dieses Artikels: http://www.heise.de/newsticker/data/jk-05.12.03-002/ Links in diesem Artikel: [1] http://www.heise.de/newsticker/data/jk-31.03.03-001/ [2] http://www.emr-sb.de/news/Innen04122003.pdf [3] http://www.usk.de [4] http://www.fsm.de [5] http://www.fsf.de [6] http://www.alm.de/gem_stellen/gem_stellen_kjm.htm [7] http://www.bundespruefstelle.de/ [8] http://www.jugendschutz.net [9] mailto:[EMAIL PROTECTED] -------------------------------------------------------------------- Copyright 2003 by Heise Zeitschriften Verlag -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
