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Moratorium f�r Neuregelung der TK-�berwachung gefordert
[10.02.2004 12:58]
Die Bundesregierung und der Bundesrat handelten sich auf einer Anh�rung[1] zur
Novellierung des Telekommunikationsgesetz (TKG)[2] lautstarke Kritik zu ihren
�berwachungsanforderungen[3] ein. Daten- und Verbrauchersch�tzer sowie die geladenen
Telekommunikationsfirmen protestierten geschlossen gegen die umfangreichen
Schn�ffelbestimmungen, die bis zur Forderung der Bundesl�nder nach der
sechsmonatigen
Speicherung aller TK-Daten der Nutzer reichen[4].
Derlei Ansinnen seien "nachdr�cklich abzulehnen", betonte Wolf Osthaus vom
Branchenverband
Bitkom[5]. Es handele sich um "datenschutzrechtlich h�chst bedenkliche" Ma�nahmen,
deren
Umsetzung "f�r die Unternehmen Mehrbelastungen in mehrstelliger Millionenh�he
bedeuten
w�rde". Mit einem solchen "Hemmschuh" werde die "ordnungspolitisch w�nschenswerte
dynamische Weiterentwicklung der Telekommunikationsdienstleistungen, der neuen
Medien und
des E-Commerce in Deutschland gef�hrdet", w�hrend der Nutzen f�r die �ffentliche
Sicherheit kaum messbar sei.
Konkrete Zahlen legte die Deutsche Telekom[6] f�r ihre T�chter vor: "Allein eine
Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten w�rde bei der T-Com und der T-Mobile
Investitionen in H�he von 180 Millionen Euro sowie j�hrliche Mehrkosten von
weiteren etwa
40 Millionen Euro verursachen", hei�t es in einer Stellungnahme des Konzern. Diese
Kostenbelastung sei "nicht hinnehmbar", zumal der Regierungsentwurf f�r das TKG eine
Finanzierungs�bernahme durch den Staat bisher nicht vorsehe. Die hohen Summen
m�ssten
daher "letztlich auf den Endverbraucher abgew�lzt werden".
Kaum ein gutes Haar am Themenkomplex Datenschutz und �ffentliche Sicherheit im TKG
lie�
ferner Alexander Dix, Landesdatenschutzbeauftragter[7] in Brandenburg. Seine Kritik
richtete sich haupts�chlich gegen die Ausweitung der Speicherung der TK-Daten, die
geplante Identifikationspflicht beim Erwerb von Prepaid-Handys sowie dem von der
Bundesregierung geforderten leichteren Zugriff von Sicherheitsbeh�rden auf
Passw�rter,
PINs oder vergleichbare Zugangsberechtigungen. Gerade die Begehrlichkeiten der
L�nder
versch�ben das Grundrecht auf freie und unbeobachtete Kommunikation allein zu
Gunsten der
Belange der Strafverfolger und Geheimdienste.
Einen Schritt weiter geht Spiros Simitis, Professor an der Forschungsstelle f�r
Datenschutz[8] an der Johann Wolfgang Goethe-Universit�t in Frankfurt in einer
schriftlichen Stellungnahme. Seiner Meinung nach m�ssen die Sicherheitsabschnitte
im TKG
"gr�ndlich �berarbeitet werden", falls sich der Gesetzgeber nicht dem Vorwurf
aussetzen
wolle, "verfassungswidrige Vorschriften" hingenommen zu haben.
Simitis, Dix sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar[9] und mehrere
Branchenverb�nde dringen nun darauf, die datenschutzrelevanten Teile aus dem
TKG-Entwurf
auszuklammern und im Rahmen der von Rot-Gr�n auf die lange Bank geschobenen
grunds�tzlichen Modernisierung des Datenschutzrechts[10] oder des
Mediendatenschutzes zu
behandeln. Einen entsprechenden Vorschlag hat der medienpolitische Sprecher der
SPD-Fraktion, J�rg Tauss[11], bereits in die TKG-Debatte eingebracht. "Wir sind f�r
ein
Moratorium", erkl�rte auch Salomon Gr�nberg von der Initiative Europ�ische
Netzbetreiber.
F�r die Sicherheitsauflagen m�sse man sich "Ruhe und Zeit nehmen". Eile gebieten die
europ�ischen Rahmenrichtlinien, die der deutsche Gesetzgeber mit dem TKG umzusetzen
gedenkt, in diesem Punkt nicht: Darin geht es allein um die Marktregulierung, nicht
um
�berwachungsfragen. (Stefan Krempl) /
(jk[12]/c't)
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