<http://blawg.saschakremer.de/weblog/001312.html>
03.03.04 BVerfG: Gro�er Lauschangriff weitgehend verfassungswidrig Das BVerfG hat in seiner heute verk�ndeten Entscheidung zum gro�en Lauschangriff die bisherigen Regelungen in der StPO in weiten Teilen f�r verfassungswidrig erkl�rt und den Gesetzgeber zur �nderung bis zum 30.06.2005 aufgefordert. Die �nderungen in Art. 13 Abs.3 - 6 GG wurden dagegen nicht beanstandet. Zuk�nftig d�rfe nur noch bei Straftaten gelauscht werden, f�r die eine H�chststrafe von mehr als f�nf Jahren drohe. Zudem ist der Lauschangriff sofort abzubrechen, wenn in der Wohnung Gespr�che mit engen Angeh�rigen gef�hrt werden und es keine Anhaltspunkte daf�r gibt, dass die Angeh�rigen Tatbeteiligte sind. Auch Gespr�che mit �rzten, Pfarrern oder Strafverteidigern d�rfen bei fehlendem Tatverdacht der Beteiligen nicht mehr abgeh�rt werden. Begr�ndung: der Menschenw�rdegehalt des Schutzes der Privatwohnung w�rde durch die bisherigen Regelungen ber�hrt. Nicht betroffen sind allerdings die Regelungen zur akustischen Wohnraum�berwachung, die das BVerfG mit 6:2 Stimmen f�r verfassungsgem�� hielt. Mehr im Spiegel, eine detaillierte Darstellung folgt. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
