Auf seinem "Patentserver" bewirbt das Bundesministerium f�r Bildung und Forschung (BMBF) ein neues Argumentationspapier, das f�r die Softwarepatentpolitik des Europ�ischen Patentamtes und das Richtlinienprojekt der EU-Kommission argumentiert.
http://www.patente.bmbf.de/de/pdf/StreitgespraechPro-Kontra.pdf In seiner Einleitung weist G�nter Reiner, langj�hriger spiritus rector der "Verwertungsoffensive" (fr�her "Patentoffensive") des BMBF, auf die �berlegene Expertise seiner Abteilung in Sachen Patente und auf die Naivit�t der Kritiker hin: Wir wollen heute �ber Patente sprechen. Nach meiner Erfahrung verh�lt es sich mit Patenten �hnlich wie mit Religion oder mit Politik: Jeder "kann mitreden", auch dann, wenn er wenig dar�ber wei�. - Wir zwei, Frau Hildebrandt und ich, machen ein Rollenspiel f�r Sie. Wir versuchen, die Vor-Urteile, die in der Landschaft verbreitet sind, auszusprechen und durch Rede und Gegenrede ein wenig abzubauen. Zun�chst wird eine naturrechtliche Theorie des "Geistigen Eigentums" vertreten und Patente werden (entgegen �blicher Praxis[1]) dieser Kategorie hinzugerechnet: Wir d�rften uns einig sein, Erfindungen sind besondere Leistungen Einzelner. Nun kann man die Leistung Einzelner sicher wegnehmen oder f�r den Staat konfiszieren; aber w�re das gerecht? Wenn ich Ihnen Ihren selbst gestrickten Pullover wegn�hme, um ihn meiner Tochter zu geben, w�re das Diebstahl. Und wenn ich Ihnen Ihr Manuskript wegnehme, um es unter meinem Namen zu ver�ffentlichen, w�re das geistiger Diebstahl. Warum soll das bei einer Erfindung anders sein. Erfindungen sind Geistiges Eigentum und nicht Allgemeingut. Warum soll ich mein Geistiges Eigentum nicht wie mein materielles Eigentum nutzen k�nnen, also selbst �ber seine Verwendung befinden? Nach einer Folge aus kurzen Sch�ler-Einw�nden und langen Meister-Entgegnungen kommen die Ministerialbeamten auf Software zu sprechen: (Contra) Ich will noch einen anderen Aspekt angesprochen wissen, die Patentierung von Software. Die Branche ist doch ein Paradebeispiel daf�r, wie kontraproduktiv Patente sein k�nnen. Wir haben im Bereich der Software schon einen Monopolisten, gegen den sich die open source Bewegung mehr oder minder erfolgreich wehrt. Wenn aber die vielen guten Programmierer, die ihre Ergebnisse frei zur Verf�gung stellen, jetzt auch noch bef�rchten m�ssen, dass sie f�r ihre Aktivit�ten patentrechtlich belangt werden, so ist das doch das Ende der Entwicklung. Der Urheberschutz hat sich doch bew�hrt in diesem Bereich. [BMBF] In der Tat, das ist ein schwieriges Thema, bei dem sich Rechtliches, Fundamentalistisches und Zorn auf Microsoft zu einem Kn�uel zusammen f�gen. Zun�chst das Rechtliche: Nach dem Patentgesetz ist Software als solche nicht patentierbar. (Ebenso gibt es keine Patente auf Entdeckungen, auf wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, auf Pl�ne und Regeln, auf Spiele, auf Programme f�r Datenverarbeitungsanlagen.) Diese sind zwar nicht prinzipiell ungesch�tzt, aber gibt es andere gewerbliche Schutzrechte. Und f�r Software galt jahrelang das Dogma: Sie unterliegt dem Urheberrechtsschutz. � Das ist einerseits vorteilhaft, weil man Urheberschutz ohne Anmeldung, ohne Geb�hren und Kosten erwirbt. Nachteilig daran ist: Es wird nur die konkrete Darstellung gesch�tzt, nicht das Konzept, das zu Grunde liegt. In Softwarebegriffen: Nur das Wording, der Code als sprachliches Ausdrucksmittel ist durch urheberrechtlich gesch�tzt. (Dieselbe Geschichte, aber anders formuliert, ist kein Urheberrechtsversto� � ein arg schwacher Schutz f�r Programmierer und f�r Software!) Mehr zu diesen Argumenten findet sich unter http://swpat.ffii.org/analyse/kopie/ Das BMBF argumentiert weiterhin naturrechtlich. Utilistaristische Interessenabw�gung ist den Patentexperten des BMBF fremd. Sie produzieren ihre eigen Denkweise auf einen Fantasiegegner (keineswegs den Gegner im fingierten "Streitgespr�ch), der sodann als "Fundamentalist" entlarvt wird. (Contra) An dieser Gesetzeslage hat sich doch nichts ge�ndert! [BMBF] Das stimmt. Und dennoch: Seit etwa 10 Jahren hat sich in der Praxis der Patent�mter ein Wandel vollzogen: Nach jetziger Interpretation ist Software zusammen mit der technischen Auspr�gung in einem Rechner sehr wohl patentrechtlich sch�tzbar. Ein Beispiel: Das Antiblockiersystem war vor 15 Jahren nicht patentrechtlich sch�tzbar. Inzwischen sagt man, nach heutiger Interpretation ist das Prinzip nicht sch�tzbar, wohl aber dessen technische Realisierung in einer Kombination aus Mikroprozessor und Mechanik zur Ausl�sung der MiniBremsvorg�nge. (Technizit�t der Erfindung ist der Terminus. Wir sollten uns hier nicht �ber die Interpretationskunst der Juristen und der Patent�mter auslassen, die bei unver�ndertem Gesetzestext zu kontr�ren Ergebnisse kommen.) Der BMBF-Patentexperte �bersieht, dass die ABS-Entscheidung vor 25 Jahren fiel, und zwar zugunsten des Patentanmelders, s. http://swpat.ffii.org/papiere/bgh-abs80/ Es ging hier n�mlich laut BGH um eine neue Lehre �ber Wirkungszusammenh�nge von Naturkr�ften. Solche Patente sind in der derzeitigen Richtliniendiskussion nicht umstritten. Der BMBF-Patentexperte schreibt ferner: (Contra) Aber es gibt doch jetzt Bestrebungen, Software generell sch�tzen zu lassen?! [BMBF] In den USA gibt es in der Tat eine sehr weiten Begriff dessen, was patentierbar ist; das geht bis zu Gesch�ftsmodellen. In Europa will diese Ausdehnung niemand. Und sie steht auch nicht in den Entw�rfen, die z.B. im Europ. Parlament verhandelt worden sind. In Europa ist diese Ausdehnung bereits (gesetzeswidrige) Wirklichkeit, und sie wird mit den Entw�rfen der Kommission verbindlich gemacht, s. http://swpat.ffii.org/eubsa-swpat0202/tech/ (Contra) Bei der jetzigen Rechtslage ist die Situation doch unberechenbar. In einem nationalen Patentamt bekomme wom�glich diese Kombination Software mit Technizit�t durch, im anderen nicht. Das ist doch nicht seri�s. [BMBF] Gerade dieses Problems in Europa versucht die EU zu harmonisieren. Die Praxis bei den verschiedenen Patent�mtern ist trotz der Vereinheitlichung der Patentgesetze nicht einheitlich. Deshalb hat es die EU-Kommission �bernommen, mit einer EU-Richtlinie f�r Einheitlichkeit wenigstens innerhalb der EU zu sorgen. Diese Richtlinie �ber die Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen ist nun Gegenstand heftigster Attacken. Das Europ�ische Parlament hat einen Weg zur Vereinheitlichung gewiesen. Hiergegen sperrt sich die Bundesregierung. Im Rat geht sie auf Konfliktkurs gegen das EU-Parlament und legt es darauf an, das Mitentscheidungsverfahren der EU lahmzulegen. Nach der Doktrin des Europ�ischen Parlaments w�re ein Antiblockiersystem patentierbar und einiges, was der BMBF-Patentexperte und seine Freunde keinesfalls patentierbar machen will, w�re nicht patentierbar. Warum unterst�tzt der BMBF-Patentexperte dann den Anstatz der Kommission und nicht den des Parlamentes? (Contra) Zu recht. Die Lage wird vollends un�bersichtlich, wenn jeder Programmieralgorithmus jetzt patentiert wird. Algorithmen werden auch k�nftig nicht patentiert werden! Wie sollen kleine Unternehmen der Softwareentwicklung denn da den �berblick haben. Sie laufen doch Gefahr, unwissentlich Patente zu verletzen und mit Prozessen �berzogen zu werden. Und ein anderer Aspekt: Wenn es mir um die Interessen der Gesellschaft als Ganzes geht und den freien Fluss von Informationen, dann sind Patente und damit Eigentum an Teilen dieser notwendigen Instrumente komplett kontraproduktiv, weil der Zugang zu Informationen durch die eingeschr�nkte Nutzung notwendiger Instrumente erschwert wird (z.B. Internetexplorer). [BMBF] Der ber�hmte freie Fluss von Informationen darf doch nicht bedeuten, dass jedermanns pers�nliche Angelegenheiten, oder das, was eine Firma macht, auf dem Marktplatz beredet werden und damit f�r jedermann erkennbar ist. Wer will denn die Offenlegung von Betriebsgeheimnissen forcieren? Vielleicht der BMBF-Patentexperte, der etwas weiter unten die Offenbarungsfunktion des Patentwesens preist? Es gibt unter Informatikern verbreitet die Einstellung, dass man wissenschaftliche Ergebnisse austauscht und die Community �ber Fortschritte informiert. Dagegen ist nichts einzuwenden. Diese (gute) Praxis wird nun erg�nzt durch ein fundamentalistisches Argument: Die vielen kleinen Softwarefirmen seien schutzbed�rftig, sie d�rfen nicht mit dem Problem m�glicher Patentverletzung konfrontiert werden. Und das wird getoppt durch die Open Source Bewegung und das freie Betriebssystem LINUX. Aus dieser Gemengelage heraus wird nun argumentiert: Wegen Patentierung sei die Freiheit der Wissenschaft in Gefahr; die eine Welt der Informatiker ist gef�hrdet, wenn Software patentierbar sein soll. Ich will die Probleme nicht wegwischen, sondern einige Gedanken dagegen stellen: Warum soll Software anders behandelt werden als Mechanik oder anderes Physisches? Was Ingenieure k�nnen, sollte Informatikern nicht prinzipiell unzug�nglich sein. Erneut naturrechtliche Argumentation bei gleichzeitiger Projektion der selben Denkweise auf die Gegner, die dadurch zu "Fundamentalisten" werden. (Contra) Weil es hier um den freien Zugang zu Informationen geht, was ein Grundpfeiler unserer Demokratie ist. Das kann ich doch nicht mit Patenten auf Waschmaschinen vergleichen. [BMBF] Vorsicht: Information und Informatik sind verschiedene Dinge. Freiheit der Information hat weder etwas mit Patentschutz zu tun noch mit Informatik. Warum gibt es "freie Software" aber nicht "freie Waschmaschinen" ? Wei� das BMBF nicht, dass Wissenschaft und Software in �hnlicher Weise von der Freiheit des Ver�ffentlichens und vom gemeinsamenn Arbeiten an �ffentlichen Texten leben? Dass dies ein wesentlicher Grund f�r die Existenz eines �ffentlich gef�rderten Hochschulwesens ist? ebenso wie f�r den Erfolg der Freien Software? Oder beruht die von G�nter Reiners geleiteten "Verwertungsoffensive" des BMBF auf der Ausblendung solcher Erkenntnis? Wer verhindern will, dass Ergebnisse von anderen patentrechtlich gesch�tzt und dann von den Gro�en die kommerziellen Fr�chte geerntet werden, der hat zwei M�glichkeiten: Entweder melden diese Personen ihre Ergebnisse selbst zum Patent an (und haben fortan sowohl den Schutz als auch die M�glichkeit, von anderen Benutzungslizenzen zu verlangen) oder sie machen ihre Ergebnisse anderen zug�nglich. Dann ist die Neuheit nicht mehr gegeben und die Patentierbarkeit f�r jeden ausgeschlossen. Nicht verschweigen will ich aber eine Schwierigkeit: Zum Patentsystem geh�rt die Offenbarung der Erfindung. Die Offenbarung kann in Textform und in Zeichnungen erfolgen. In beiden Ausdrucksformen kann man gut suchen. � wie man aber in Software suchen kann, um gesch�tzte fremde L�sungen finden und dann umgehen zu k�nnen, das �bersehe ich noch nicht ganz. � Konsequenz k�nnte also sein: Wenn man nicht suchen kann, gibt es auch keine Patente. Das w�rde die allermeisten Probleme aufheben und zu einer weiteren Verbreitung von Softwarewissen f�hren. Letzteres ist schwer verst�ndlich und spekulativ. Die Erfahrung lehrt, dass Patentschriften im Bereich der Software einerseits kaum gelesen werden, und dass andererseits Akteure unter Zugzwang gesetzt werden, ihre Software propriet�r zu machen und damit den funktionierenden Mechanismen der Verbreitung von Softwarewissen zu entziehen. Mit dem obigen Papier nimmt mit G�nter Reiner erstmals ein Vertreter des BMBF zur Frage der Softwarepatente Stellung. Bislang kam auf dem BMBF-Patentserver diesbez�glich nur die Patentabteilung der Firma Siemens zu Wort: http://www.patente.bmbf.de/de/pdf/software.pdf Einen wissenschaftlichen Dialog zu diesem Thema hat das BMBF bislang nicht gepflegt. Das neue Papier �ndert hieran nichts. Es deutet allerdings darauf hin, dass aus der "Verwertungsoffensive" allm�hlich eine "Verwertungsdefensive" werden k�nnte. Das Papier zeigt deutlicher als erwartet, wie am BMBF �ber Patente gedacht wird: doktrin�r-verwertungsbesessen, ohne Verst�ndnis f�r die �konomie der Erzeugung informationeller G�ter. Solange der Bundestag sich nicht des Themas ernsthaft annimmt, bestimmen Ministerialbeamte wie G�nter Reiner die Position der Bundesregierung im EU-Rat. Reiners Chefin Edelgard Bulmahn hat sich jahrelang immer wieder als eine besonders enthusiastische Anh�ngerin des von Reiner und seinem Stab propagierten Verwertungsglaubens gezeigt. Bulmahn sitzt ebenso wie ihre BMJ-Kollegin Brigitte Zypries im Wettbewerbsrat, der Formation des EU-Rates, die im Mai �ber die von der Arbeitsebene (d.h. ministeriellen Patentexperten wie Reiner) erarbeiteten Papiere zu befinden hat. Die "Lissabonner Ziele", denen der Wettbewerbsrat verschrieben ist, lassen sich leicht als im Sinne einer maximalen Verwertung und Privatisierung von Wissen verstehen, wie es etwa der "Brief der 5 Konzernchefs" http://swpat.ffii.org/news/03/telcos1107/ suggeriert. Mehr zu BMBF und Hochschulpatentbewegung findet sich unter http://swpat.ffii.org/akteure/bmbf/ sowie im zugeh�rigen Wiki-Addendum und in den Entw�rfen zu unseren Konferenzthemen http://plone.ffii.org/events/2004/test/ http://plone.ffii.org/study/lisbon/ f�r November dieses Jahres. [1] "Geistiges Eigentum" umfasst Urheberrecht und �hnlich Rechte mit engem Schutzumfang, die auf "individuelle Sch�pfungen" gerichtet sind. Dem gegen�ber steht der "gewerbliche Rechtschutz" (industrial property), dessen z.T. breite Monopolrechte normalerweise wirtschafts- oder wettbewerbspolitisch und nicht naturrechtlich begr�ndet werden. -- Hartmut Pilch, FFII e.V. und Eurolinux-Allianz +49-89-18979927 300.000 Stimmen 2000 Firmen gegen Logikpatente http://noepatents.org/ Innovation statt Patentinflation http://swpat.ffii.org/ _______________________________________________ Nachrichtenverteiler neues (un)subscribe via http://petition.ffii.org/ [EMAIL PROTECTED] http://lists.ffii.org/mailman/listinfo/neues -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
