Auf seinem "Patentserver" bewirbt das Bundesministerium f�r Bildung und
Forschung (BMBF) ein neues Argumentationspapier, das f�r die
Softwarepatentpolitik des Europ�ischen Patentamtes und das Richtlinienprojekt
der EU-Kommission argumentiert.

  http://www.patente.bmbf.de/de/pdf/StreitgespraechPro-Kontra.pdf

In seiner Einleitung weist G�nter Reiner, langj�hriger spiritus rector der
"Verwertungsoffensive" (fr�her "Patentoffensive") des BMBF, auf die �berlegene
Expertise seiner Abteilung in Sachen Patente und auf die Naivit�t der Kritiker
hin:

  Wir wollen heute �ber Patente sprechen. Nach meiner Erfahrung verh�lt es
  sich mit Patenten �hnlich wie mit Religion oder mit Politik: Jeder "kann
  mitreden", auch dann, wenn er wenig dar�ber wei�. - Wir zwei, Frau
  Hildebrandt und ich, machen ein Rollenspiel f�r Sie. Wir versuchen, die
  Vor-Urteile, die in der Landschaft verbreitet sind, auszusprechen und durch
  Rede und Gegenrede ein wenig abzubauen.

Zun�chst wird eine naturrechtliche Theorie des "Geistigen Eigentums" vertreten
und Patente werden (entgegen �blicher Praxis[1]) dieser Kategorie hinzugerechnet:

  Wir d�rften uns einig sein, Erfindungen sind besondere Leistungen
  Einzelner. Nun kann man die Leistung Einzelner sicher wegnehmen oder f�r den
  Staat konfiszieren; aber w�re das gerecht? Wenn ich Ihnen Ihren selbst
  gestrickten Pullover wegn�hme, um ihn meiner Tochter zu geben, w�re das
  Diebstahl. Und wenn ich Ihnen Ihr Manuskript wegnehme, um es unter meinem
  Namen zu ver�ffentlichen, w�re das geistiger Diebstahl. Warum soll das bei
  einer Erfindung anders sein. Erfindungen sind Geistiges Eigentum und nicht
  Allgemeingut. Warum soll ich mein Geistiges Eigentum nicht wie mein
  materielles Eigentum nutzen k�nnen, also selbst �ber seine Verwendung
  befinden?

Nach einer Folge aus kurzen Sch�ler-Einw�nden und langen
Meister-Entgegnungen kommen die Ministerialbeamten auf Software zu sprechen:

  (Contra) Ich will noch einen anderen Aspekt angesprochen wissen, die
  Patentierung von Software. Die Branche ist doch ein Paradebeispiel daf�r, wie
  kontraproduktiv Patente sein k�nnen. Wir haben im Bereich der Software schon
  einen Monopolisten, gegen den sich die open source Bewegung mehr oder minder
  erfolgreich wehrt. Wenn aber die vielen guten Programmierer, die ihre
  Ergebnisse frei zur Verf�gung stellen, jetzt auch noch bef�rchten m�ssen, dass
  sie f�r ihre Aktivit�ten patentrechtlich belangt werden, so ist das doch das
  Ende der Entwicklung. Der Urheberschutz hat sich doch bew�hrt in diesem
  Bereich.

  [BMBF] In der Tat, das ist ein schwieriges Thema, bei dem sich Rechtliches,
  Fundamentalistisches und Zorn auf Microsoft zu einem Kn�uel zusammen
  f�gen. Zun�chst das Rechtliche: Nach dem Patentgesetz ist Software als solche
  nicht patentierbar. (Ebenso gibt es keine Patente auf Entdeckungen, auf
  wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, auf Pl�ne und Regeln,
  auf Spiele, auf Programme f�r Datenverarbeitungsanlagen.) Diese sind zwar
  nicht prinzipiell ungesch�tzt, aber gibt es andere gewerbliche
  Schutzrechte. Und f�r Software galt jahrelang das Dogma: Sie unterliegt dem
  Urheberrechtsschutz. � Das ist einerseits vorteilhaft, weil man Urheberschutz
  ohne Anmeldung, ohne Geb�hren und Kosten erwirbt. Nachteilig daran ist: Es
  wird nur die konkrete Darstellung gesch�tzt, nicht das Konzept, das zu Grunde
  liegt. In Softwarebegriffen: Nur das Wording, der Code als sprachliches
  Ausdrucksmittel ist durch urheberrechtlich gesch�tzt. (Dieselbe Geschichte,
  aber anders formuliert, ist kein Urheberrechtsversto� � ein arg schwacher
  Schutz f�r Programmierer und f�r Software!) 

Mehr zu diesen Argumenten findet sich unter

     http://swpat.ffii.org/analyse/kopie/

Das BMBF argumentiert weiterhin naturrechtlich.  Utilistaristische
Interessenabw�gung ist den Patentexperten des BMBF fremd.  Sie produzieren
ihre eigen Denkweise auf einen Fantasiegegner (keineswegs den Gegner im
fingierten "Streitgespr�ch), der sodann als "Fundamentalist" entlarvt wird.

  (Contra) An dieser Gesetzeslage hat sich doch nichts ge�ndert! 

  [BMBF] Das stimmt. Und dennoch: Seit etwa 10 Jahren hat sich in der Praxis
  der Patent�mter ein Wandel vollzogen: Nach jetziger Interpretation ist
  Software zusammen mit der technischen Auspr�gung in einem Rechner sehr wohl
  patentrechtlich sch�tzbar. Ein Beispiel: Das Antiblockiersystem war vor 15
  Jahren nicht patentrechtlich sch�tzbar. Inzwischen sagt man, nach heutiger
  Interpretation ist das Prinzip nicht sch�tzbar, wohl aber dessen technische
  Realisierung in einer Kombination aus Mikroprozessor und Mechanik zur
  Ausl�sung der MiniBremsvorg�nge. (Technizit�t der Erfindung ist der
  Terminus. Wir sollten uns hier nicht �ber die Interpretationskunst der
  Juristen und der Patent�mter auslassen, die bei unver�ndertem Gesetzestext
  zu kontr�ren Ergebnisse kommen.)

Der BMBF-Patentexperte �bersieht, dass die ABS-Entscheidung vor 25 Jahren
fiel, und zwar zugunsten des Patentanmelders, s.

     http://swpat.ffii.org/papiere/bgh-abs80/

Es ging hier n�mlich laut BGH um eine neue Lehre �ber
Wirkungszusammenh�nge von Naturkr�ften.  Solche Patente sind in der
derzeitigen Richtliniendiskussion nicht umstritten. 

Der BMBF-Patentexperte schreibt ferner:

  (Contra) Aber es gibt doch jetzt Bestrebungen, Software generell sch�tzen zu
  lassen?!

  [BMBF] In den USA gibt es in der Tat eine sehr weiten Begriff dessen, was
  patentierbar ist; das geht bis zu Gesch�ftsmodellen. In Europa will diese
  Ausdehnung niemand. Und sie steht auch nicht in den Entw�rfen, die z.B. im
  Europ. Parlament verhandelt worden sind.

In Europa ist diese Ausdehnung bereits (gesetzeswidrige) Wirklichkeit, und sie
wird mit den Entw�rfen der Kommission verbindlich gemacht, s.

     http://swpat.ffii.org/eubsa-swpat0202/tech/

   (Contra) Bei der jetzigen Rechtslage ist die Situation doch
  unberechenbar. In einem nationalen Patentamt bekomme wom�glich diese
  Kombination Software mit Technizit�t durch, im anderen nicht. Das ist doch
  nicht seri�s. 

  [BMBF] Gerade dieses Problems in Europa versucht die EU zu
  harmonisieren. Die Praxis bei den verschiedenen Patent�mtern ist trotz der
  Vereinheitlichung der Patentgesetze nicht einheitlich. Deshalb hat es die
  EU-Kommission �bernommen, mit einer EU-Richtlinie f�r Einheitlichkeit
  wenigstens innerhalb der EU zu sorgen. Diese Richtlinie �ber die
  Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen ist nun Gegenstand
  heftigster Attacken.

Das Europ�ische Parlament hat einen Weg zur Vereinheitlichung gewiesen.

Hiergegen sperrt sich die Bundesregierung.  Im Rat geht sie auf 
Konfliktkurs gegen das EU-Parlament und legt es darauf an, das
Mitentscheidungsverfahren der EU lahmzulegen.

Nach der Doktrin des Europ�ischen Parlaments w�re ein Antiblockiersystem
patentierbar und einiges, was der BMBF-Patentexperte und seine Freunde
keinesfalls patentierbar machen will, w�re nicht patentierbar.

Warum unterst�tzt der BMBF-Patentexperte dann den Anstatz der Kommission und
nicht den des Parlamentes?

  (Contra) Zu recht. Die Lage wird vollends un�bersichtlich, wenn jeder
  Programmieralgorithmus jetzt patentiert wird. Algorithmen werden auch k�nftig
  nicht patentiert werden! Wie sollen kleine Unternehmen der Softwareentwicklung
  denn da den �berblick haben. Sie laufen doch Gefahr, unwissentlich Patente zu
  verletzen und mit Prozessen �berzogen zu werden. Und ein anderer Aspekt: Wenn
  es mir um die Interessen der Gesellschaft als Ganzes geht und den freien Fluss
  von Informationen, dann sind Patente und damit Eigentum an Teilen dieser
  notwendigen Instrumente komplett kontraproduktiv, weil der Zugang zu
  Informationen durch die eingeschr�nkte Nutzung notwendiger Instrumente
  erschwert wird (z.B. Internetexplorer). 

  [BMBF] Der ber�hmte freie Fluss von Informationen darf doch nicht bedeuten,
  dass jedermanns pers�nliche Angelegenheiten, oder das, was eine Firma macht,
  auf dem Marktplatz beredet werden und damit f�r jedermann erkennbar
  ist. 

Wer will denn die Offenlegung von Betriebsgeheimnissen forcieren?

Vielleicht der BMBF-Patentexperte, der etwas weiter unten die
Offenbarungsfunktion des Patentwesens preist?

  Es gibt unter Informatikern verbreitet die Einstellung, dass man
  wissenschaftliche Ergebnisse austauscht und die Community �ber Fortschritte
  informiert. Dagegen ist nichts einzuwenden. Diese (gute) Praxis wird nun
  erg�nzt durch ein fundamentalistisches Argument: Die vielen kleinen
  Softwarefirmen seien schutzbed�rftig, sie d�rfen nicht mit dem Problem
  m�glicher Patentverletzung konfrontiert werden. Und das wird getoppt durch
  die Open Source Bewegung und das freie Betriebssystem LINUX. Aus dieser
  Gemengelage heraus wird nun argumentiert: Wegen Patentierung sei die
  Freiheit der Wissenschaft in Gefahr; die eine Welt der Informatiker ist
  gef�hrdet, wenn Software patentierbar sein soll. Ich will die Probleme nicht
  wegwischen, sondern einige Gedanken dagegen stellen: Warum soll Software
  anders behandelt werden als Mechanik oder anderes Physisches? Was Ingenieure
  k�nnen, sollte Informatikern nicht prinzipiell unzug�nglich sein.

Erneut naturrechtliche Argumentation bei gleichzeitiger Projektion der selben
Denkweise auf die Gegner, die dadurch zu "Fundamentalisten" werden. 

  (Contra) Weil es hier um den freien Zugang zu Informationen geht, was ein
  Grundpfeiler unserer Demokratie ist. Das kann ich doch nicht mit Patenten
  auf Waschmaschinen vergleichen. 

  [BMBF] Vorsicht: Information und Informatik sind verschiedene Dinge. Freiheit der
  Information hat weder etwas mit Patentschutz zu tun noch mit Informatik.

Warum gibt es "freie Software" aber nicht "freie Waschmaschinen" ?

Wei� das BMBF nicht, dass Wissenschaft und Software in �hnlicher Weise von der
Freiheit des Ver�ffentlichens und vom gemeinsamenn Arbeiten an �ffentlichen
Texten leben?  Dass dies ein wesentlicher Grund f�r die Existenz eines
�ffentlich gef�rderten Hochschulwesens ist?  ebenso wie f�r den Erfolg der
Freien Software?

Oder beruht die von G�nter Reiners geleiteten "Verwertungsoffensive" des BMBF
auf der Ausblendung solcher Erkenntnis?

  Wer verhindern will, dass Ergebnisse von anderen patentrechtlich gesch�tzt
  und dann von den Gro�en die kommerziellen Fr�chte geerntet werden, der hat
  zwei M�glichkeiten: Entweder melden diese Personen ihre Ergebnisse selbst
  zum Patent an (und haben fortan sowohl den Schutz als auch die M�glichkeit,
  von anderen Benutzungslizenzen zu verlangen) oder sie machen ihre Ergebnisse
  anderen zug�nglich. Dann ist die Neuheit nicht mehr gegeben und die
  Patentierbarkeit f�r jeden ausgeschlossen. Nicht verschweigen will ich aber
  eine Schwierigkeit: Zum Patentsystem geh�rt die Offenbarung der
  Erfindung. Die Offenbarung kann in Textform und in Zeichnungen erfolgen. In
  beiden Ausdrucksformen kann man gut suchen. � wie man aber in Software
  suchen kann, um gesch�tzte fremde L�sungen finden und dann umgehen zu
  k�nnen, das �bersehe ich noch nicht ganz. � Konsequenz k�nnte also sein:
  Wenn man nicht suchen kann, gibt es auch keine Patente. Das w�rde die
  allermeisten Probleme aufheben und zu einer weiteren Verbreitung von
  Softwarewissen f�hren.

Letzteres ist schwer verst�ndlich und spekulativ.  Die Erfahrung lehrt, dass
Patentschriften im Bereich der Software einerseits kaum gelesen werden, und
dass andererseits Akteure unter Zugzwang gesetzt werden, ihre Software
propriet�r zu machen und damit den funktionierenden Mechanismen der
Verbreitung von Softwarewissen zu entziehen.

Mit dem obigen Papier nimmt mit G�nter Reiner erstmals ein Vertreter des BMBF
zur Frage der Softwarepatente Stellung.

Bislang kam auf dem BMBF-Patentserver diesbez�glich nur die Patentabteilung
der Firma Siemens zu Wort:

    http://www.patente.bmbf.de/de/pdf/software.pdf

Einen wissenschaftlichen Dialog zu diesem Thema hat das BMBF bislang nicht
gepflegt.

Das neue Papier �ndert hieran nichts.  Es deutet allerdings darauf hin, dass
aus der "Verwertungsoffensive" allm�hlich eine "Verwertungsdefensive" werden
k�nnte.

Das Papier zeigt deutlicher als erwartet, wie am BMBF �ber Patente gedacht
wird: doktrin�r-verwertungsbesessen, ohne Verst�ndnis f�r die �konomie der
Erzeugung informationeller G�ter.

Solange der Bundestag sich nicht des Themas ernsthaft annimmt,
bestimmen Ministerialbeamte wie G�nter Reiner die Position der
Bundesregierung im EU-Rat.  Reiners Chefin Edelgard Bulmahn hat sich
jahrelang immer wieder als eine besonders enthusiastische Anh�ngerin
des von Reiner und seinem Stab propagierten Verwertungsglaubens
gezeigt.  Bulmahn sitzt ebenso wie ihre BMJ-Kollegin Brigitte Zypries
im Wettbewerbsrat, der Formation des EU-Rates, die im Mai �ber die von
der Arbeitsebene (d.h. ministeriellen Patentexperten wie Reiner)
erarbeiteten Papiere zu befinden hat.  Die "Lissabonner Ziele", denen
der Wettbewerbsrat verschrieben ist, lassen sich leicht als im Sinne
einer maximalen Verwertung und Privatisierung von Wissen verstehen,
wie es etwa der

     "Brief der 5 Konzernchefs"
     http://swpat.ffii.org/news/03/telcos1107/

suggeriert.

Mehr zu BMBF und Hochschulpatentbewegung findet sich unter

     http://swpat.ffii.org/akteure/bmbf/

sowie im zugeh�rigen Wiki-Addendum und in den Entw�rfen zu unseren
Konferenzthemen

        http://plone.ffii.org/events/2004/test/
        http://plone.ffii.org/study/lisbon/

f�r November dieses Jahres.

[1] "Geistiges Eigentum" umfasst Urheberrecht und �hnlich Rechte mit engem
    Schutzumfang, die auf "individuelle Sch�pfungen" gerichtet sind.  Dem
    gegen�ber steht der "gewerbliche Rechtschutz" (industrial property),
    dessen z.T. breite Monopolrechte normalerweise wirtschafts- oder
    wettbewerbspolitisch und nicht naturrechtlich begr�ndet werden.

-- 
Hartmut Pilch, FFII e.V. und Eurolinux-Allianz            +49-89-18979927
300.000 Stimmen 2000 Firmen gegen Logikpatente      http://noepatents.org/
Innovation statt Patentinflation                    http://swpat.ffii.org/
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