SPIEGEL ONLINE - 08. Juni 2004, 16:47
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Erste Verurteilung
 
Deutscher KaZaA-Nutzer muss 8000 Euro zahlen

Die Hatz ist er�ffnet. Im Rahmen der Ermittlungsverfahren gegen P2P-
Nutzer in Deutschland gab es erste Hausdurchsuchungen, und in Cottbus 
fiel ein erstes Urteil. Offenbar sind an den Ermittlungen auch 
private Fahnder der Musikindustrie beteiligt.

Das Aktenzeichen Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04), Landgericht 
Cottbus, leitet ein neues Kapitel in der Geschichte des Konfliktes 
zwischen Musiktauschb�rsen und Musikindustrie ein: Es ist die 
Verfahrensakte des hier zu Lande ersten verurteilten Filesharers. 23 
Jahre jung ist der - und nun um 8000 Euro �rmer: Auf diese 
Schadenersatzsumme einigten sich seine Anw�lte mit denen der 
Phonoverb�nde.

Dass es in den letzten Wochen zu Hausdurchsuchungen und Vorladungen 
gekommen war, pfiffen die Spatzen seit einiger Zeit von den D�chern. 
Landesweit suchten die meisten der 68 Beklagten Rat bei Anw�lten, 
nachdem Schadenersatzforderungen im Bereich um 10.000 Euro 
eingegangen waren. Bei einigen schellte gleich die Polizei.

[...]

Bemerkenswert findet Jun, dass die Gruppe "wir" neben drei 
Polizeibeamten und einem kommunalen Beamten als Zeugen, auch aus 
einem Mitarbeiter der Firma proMedia bestand, die "ja wohl mit der 
Kl�gerseite verbunden ist".

Das ist sie tats�chlich. Die Aufgaben der proMedia GmbH aus Hamburg 
beschrieb Phonoverbandschef Gerd Gebhardt im Februar 2004 in einer 
Pressemitteilung zu Raubkopie-Razzien auf Flohm�rkten und einer 
Hausdurchsuchung bei einem illegalen CD-Produktionswerk: "Die 
proMedia GmbH betreibt im Auftrag der deutschen Landesgruppe der IFPI 
mit Nachdruck die Pirateriebek�mpfung und erzielt konsequent 
Ermittlungserfolge. Musikpiraterie lohnt deswegen in Deutschland 
nicht."

Was man bisher also eher aus Australien kannte, ist offenbar auch in 
Stuttgart m�glich: Von der Klageseite beauftragte Privatfahnder 
beteiligen sich an der Beweisaufnahme vor Ort. Der proMedia-Mann habe 
nach eigener Aussage die Beamten bei ihrer Hausdurchsuchung "beraten" 
sollen, so Jun. Der Verdacht des Anwalts: Statt wom�glich wochenlang 
auf eine Bestandsaufnahme warten zu m�ssen, h�tten die klagenden 
Parteien ein Interesse daran, sich vor Ort direkt einen Eindruck zu 
verschaffen - Express-Inventur statt Warten auf den Amtsweg.

[...]


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