SPIEGEL ONLINE - 08. Juni 2004, 16:47 URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,303298,00.html
Erste Verurteilung Deutscher KaZaA-Nutzer muss 8000 Euro zahlen Die Hatz ist er�ffnet. Im Rahmen der Ermittlungsverfahren gegen P2P- Nutzer in Deutschland gab es erste Hausdurchsuchungen, und in Cottbus fiel ein erstes Urteil. Offenbar sind an den Ermittlungen auch private Fahnder der Musikindustrie beteiligt. Das Aktenzeichen Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04), Landgericht Cottbus, leitet ein neues Kapitel in der Geschichte des Konfliktes zwischen Musiktauschb�rsen und Musikindustrie ein: Es ist die Verfahrensakte des hier zu Lande ersten verurteilten Filesharers. 23 Jahre jung ist der - und nun um 8000 Euro �rmer: Auf diese Schadenersatzsumme einigten sich seine Anw�lte mit denen der Phonoverb�nde. Dass es in den letzten Wochen zu Hausdurchsuchungen und Vorladungen gekommen war, pfiffen die Spatzen seit einiger Zeit von den D�chern. Landesweit suchten die meisten der 68 Beklagten Rat bei Anw�lten, nachdem Schadenersatzforderungen im Bereich um 10.000 Euro eingegangen waren. Bei einigen schellte gleich die Polizei. [...] Bemerkenswert findet Jun, dass die Gruppe "wir" neben drei Polizeibeamten und einem kommunalen Beamten als Zeugen, auch aus einem Mitarbeiter der Firma proMedia bestand, die "ja wohl mit der Kl�gerseite verbunden ist". Das ist sie tats�chlich. Die Aufgaben der proMedia GmbH aus Hamburg beschrieb Phonoverbandschef Gerd Gebhardt im Februar 2004 in einer Pressemitteilung zu Raubkopie-Razzien auf Flohm�rkten und einer Hausdurchsuchung bei einem illegalen CD-Produktionswerk: "Die proMedia GmbH betreibt im Auftrag der deutschen Landesgruppe der IFPI mit Nachdruck die Pirateriebek�mpfung und erzielt konsequent Ermittlungserfolge. Musikpiraterie lohnt deswegen in Deutschland nicht." Was man bisher also eher aus Australien kannte, ist offenbar auch in Stuttgart m�glich: Von der Klageseite beauftragte Privatfahnder beteiligen sich an der Beweisaufnahme vor Ort. Der proMedia-Mann habe nach eigener Aussage die Beamten bei ihrer Hausdurchsuchung "beraten" sollen, so Jun. Der Verdacht des Anwalts: Statt wom�glich wochenlang auf eine Bestandsaufnahme warten zu m�ssen, h�tten die klagenden Parteien ein Interesse daran, sich vor Ort direkt einen Eindruck zu verschaffen - Express-Inventur statt Warten auf den Amtsweg. [...] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
