Hallo Liste,

Wednesday, June 30, 2004, 1:31:29 PM, Bettina Winsemann wrote:

...

> Werde ich dann dar�ber informiert?

Frag doch mal bei der promedia in Hamburg ;)

> Wie wird z.B. sichergestellt, dass der Screenshot wirklich
> beweiskr�ftig ist? 

Nun, man wird sich wohl ein besseres Verfahren als "Screenshots"
ausgedacht haben ,)

Die Absicherung von durch in p2p-Systeme o.�. eingeschleuste Clients
und Server erstellten Logfiles sollte machbar sein (W�re evtl. mal
einer der Experten so nett, ein solches Schema zu skizzieren?).

Ich vermute ohnehin, dass man sich hier (in enger Zusammenarbeit mit
Justizkreisen) auf ein "gerichtsfestes" Verfahren geeinigt hat, sonst
w�rden die momentaren Klagen gegen Tauschb�rsianer nur wenig Sinn
machen - Bzw. im Falle eines Misserfolgs ("Beweise nicht anerkannt")
sogar einen erheblichen R�ckschlag f�r die Rechteverwerter bedeuten.

D.h. im Grunde geht es "nur" um eine Vereinfachung des Ablaufs.

MfG
 Olaf



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