On Sat, 24 Jul 2004 12:09:41 +0100, Daniel Koerner
<[EMAIL PROTECTED]> wrote:

>Wenn ich also z.B. einen Roman schreiben m�chte und anschlie�end
>sozusagen s�mtliche Rechte an diesem entstandenen Werk beispielsweise
>meiner Freundin schenken m�chte, besteht f�r mich faktisch nach
>deutschem Recht keine M�glichkeit, mich selbst vollst�ndig von
>Nutzungsrechten auszuschlie�en. 

Ich sehe dazu auch keine Notwendigkeit.

Du kannst auch nur unter sehr eingeschr�nkten Bedingungen �ber Dein
Recht auf Leben verf�gen. (Und dem ist das Urheberrecht "strukturell"
gleich/�hnlichgestellt, wenn ich das korrekt sehe.)

Sie sind eben unver�u�erlich.

Mussjaauchnicht.

Ich h�re von Leuten, die in der Tat alle Rechte wegverkaufen. Ob sie
nicht dennoch Urheber beiben: No idea.

OG


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