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11.08.2004 00:12
Wirtschaftsministerium will Telekommunikations-�berwachung ausdehnen

Der dreij�hrige Streit[1] um die aktuelle Version der 
Telekommunikations-�berwachungsverordnung (TK�V) steckt den 
betroffenen TK-Unternehmen, Wirtschaftsverb�nden und Datensch�tzern 
noch fest in allen Gliedern. Da legt das 
Bundeswirtschaftsministerium[2] schon wieder kr�ftig Z�ndstoff nach. 
Laut einem neuen Entwurf f�r das umk�mpfte Paragrafenwerk, der heise 
online vorliegt, sollen die Betreiber �ffentlicher 
Telekommunikationsanlagen nebst Internet-Providern k�nftig zum 
Abh�ren s�mtlicher TK-Kennungen verdonnert werden.  

Das Spektrum w�rde demnach von IP-Adressen �ber Handy-Ger�tenummern 
anhand der IMEI (International Mobile Equipment Identity) bis zu 
kompletten Funkzellen oder WLAN-Hotpots reichen. Zudem will das 
Wirtschaftsministerium auf Betreiben des Justizressorts die 
Auslands�berwachung ausweiten. Vom Bundesinnenministerium kam dar�ber 
hinaus die Anregung, auch gleich die Vorschriften zum pr�ventiv-
polizeilichen "kleinen" Lauschangriff in die TK�V zu integrieren. 
Dazu kommen zahlreiche Detail�nderungen, die es nichtsdestoweniger in 
sich haben.  

Einzelheiten zu dem neuen Entwurf zur Telekommunikations-
�berwachungsverordnung bringt c't aktuell[3]:

    * Wirtschaftsministerium will den kleinen Lauschangriff deutlich 
vergr��ern[4]

(jk[5]/c't) (jk/c't)

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