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11.08.2004 00:12
Wirtschaftsministerium will Telekommunikations-�berwachung ausdehnen
Der dreij�hrige Streit[1] um die aktuelle Version der
Telekommunikations-�berwachungsverordnung (TK�V) steckt den
betroffenen TK-Unternehmen, Wirtschaftsverb�nden und Datensch�tzern
noch fest in allen Gliedern. Da legt das
Bundeswirtschaftsministerium[2] schon wieder kr�ftig Z�ndstoff nach.
Laut einem neuen Entwurf f�r das umk�mpfte Paragrafenwerk, der heise
online vorliegt, sollen die Betreiber �ffentlicher
Telekommunikationsanlagen nebst Internet-Providern k�nftig zum
Abh�ren s�mtlicher TK-Kennungen verdonnert werden.
Das Spektrum w�rde demnach von IP-Adressen �ber Handy-Ger�tenummern
anhand der IMEI (International Mobile Equipment Identity) bis zu
kompletten Funkzellen oder WLAN-Hotpots reichen. Zudem will das
Wirtschaftsministerium auf Betreiben des Justizressorts die
Auslands�berwachung ausweiten. Vom Bundesinnenministerium kam dar�ber
hinaus die Anregung, auch gleich die Vorschriften zum pr�ventiv-
polizeilichen "kleinen" Lauschangriff in die TK�V zu integrieren.
Dazu kommen zahlreiche Detail�nderungen, die es nichtsdestoweniger in
sich haben.
Einzelheiten zu dem neuen Entwurf zur Telekommunikations-
�berwachungsverordnung bringt c't aktuell[3]:
* Wirtschaftsministerium will den kleinen Lauschangriff deutlich
vergr��ern[4]
(jk[5]/c't) (jk/c't)
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