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Verfassungsbeschwerde gegen Telekommunikationsgesetz vorgelegt  

Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Patrick Breyer hat eine 
Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) 
ausgearbeitet. Als Nutzer einer vorausbezahlten Mobiltelefonkarte 
sowie als Kunde eines deutschen Internetproviders, der s�mtliche 
Identifikationskennungen einschlie�lich vergebener IP-Adressen 80 
Tage lang speichert, f�hlt er sich durch die �berwachungsklauseln des 
Gesetzes in seinen Grundrechten verletzt. "Das Fernmeldegeheimnis 
sch�tzt die vertrauliche Inanspruchnahme der Telekommunikation frei 
von staatlicher Kenntnisnahme", schreibt Breyer in seiner 
detaillierten Beschwerdeschrift. Gleichsam unantastbar seien laut der 
g�ngigen Auslegung von Artikel 10 Grundgesetz "Kommunikationsinhalte 
wie auch die n�heren Umst�nde der Telekommunikation." Gegen dieses 
Prinzip werde jedoch im TKG in einer Reihe von Paragrafen ohne 
hinreichende Begr�ndung versto�en.  

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