Quelle: http://stern.de/wirtschaft/geld/index.html?id=536133 ====== Der "gl�serne Sparer" wird Wirklichkeit: Wer Aktien oder Spareinlagen vor dem Fiskus versteckt hat, muss nun damit rechnen, dass ihm die Beh�rde auf die Spur kommt.
Bald wird ein Geheimnis f�r immer gel�ftet: das Bankgeheimnis. Ab April 2005 bleibt Finanzbeamten kein Konto mehr verborgen - egal, ob Giro-, Spar- oder Depotkonto. Denn der Fiskus bekommt Zugriff auf die so genannten Stammdaten - also Name des Kontoinhabers, Anschrift und Geburtsdatum samt Datum der Kontoer�ffnung. Den Datenschatz will sich Bundesfinanzminister Hans Eichel zur Steuerfestsetzung zunutze machen. Und nicht nur das: Die Finanzbeh�rde darf sogar heimlich vorgehen, denn sie muss weder die Betroffenen noch das Geldinstitut �ber den Kontenzugriff informieren. Die amtlichen Recherchen hinterlassen keine elektronischen Spuren, denn seit 2003 m�ssen die Banken die Informationen permanent f�r Staatsanwaltschaft und Polizei bereithalten. Die Nutzung war bislang aber nur zur Abwehr von Terror und Geldw�sche erlaubt. Die Kontendaten stehen den Beamten k�nftig auch noch drei Jahre, nachdem ein Konto gek�ndigt wurde, zur Verf�gung. Einzelne Kontobewegungen k�nnen Eichel und Co. zwar nicht einsehen. Brauchen sie auch nicht. "Bei Ungereimtheiten und unbekannten Konten kann der Finanzbeamte eine Aufkl�rung �ber Guthaben, Zinsen und Herkunft des Geldes verlangen", sagt Rechtsanwalt Rainer Spatscheck aus M�nchen. Verweigert man die Auskunft, kann der Beamte sofort ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten. Aber nicht nur das Finanzamt soll Nutznie�er des gl�sernen Bankkunden sein. Auch die Sozial- und Arbeits�mter profitieren k�nftig von den heimlichen Aktionen - im Expertendeutsch "automatisierter Kontenzugriff" genannt. F�r die Mitarbeiter dieser Beh�rden werden dann auf Anfrage Antragsteller und Leistungsempf�nger ausgeforscht. Jetzt - kurz vor der Anwendung des Gesetzes - k�mpfen Experten wie der Hamburger Rechtswissenschaftler Erich Samson f�r den Erhalt des Datenschutzes: "Durch das heimliche Vorgehen wird das vom Grundgesetz verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt." Sein M�nchner Kollege Spatscheck warnt: "Immerhin geht es um gesch�tzte Informationen. Da d�rfen bisher ohne richterliche �berpr�fung nicht einmal Steuerfahnder ran." Die Volksbank Raesfeld und Notar Peter Bohnenkamp aus Borken haben bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie wollen das Gesetz noch per Eilantrag stoppen (Aktenzeichen 1BvR 2357/04). Ulrike Wirtz ========= -- Jabber: [EMAIL PROTECTED] - Web: http://www.fholzhauer.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
