Quelle: http://stern.de/wirtschaft/geld/index.html?id=536133
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Der "gl�serne Sparer" wird Wirklichkeit: Wer Aktien oder Spareinlagen
vor dem Fiskus versteckt hat, muss nun damit rechnen, dass ihm die
Beh�rde auf die Spur kommt.

Bald wird ein Geheimnis f�r immer gel�ftet: das Bankgeheimnis. Ab
April 2005 bleibt Finanzbeamten kein Konto mehr verborgen - egal, ob
Giro-, Spar- oder Depotkonto. Denn der Fiskus bekommt Zugriff auf die
so genannten Stammdaten - also Name des Kontoinhabers, Anschrift und
Geburtsdatum samt Datum der Kontoer�ffnung. Den Datenschatz will sich
Bundesfinanzminister Hans Eichel zur Steuerfestsetzung zunutze machen.

Und nicht nur das: Die Finanzbeh�rde darf sogar heimlich vorgehen,
denn sie muss weder die Betroffenen noch das Geldinstitut �ber den
Kontenzugriff informieren. Die amtlichen Recherchen hinterlassen keine
elektronischen Spuren, denn seit 2003 m�ssen die Banken die
Informationen permanent f�r Staatsanwaltschaft und Polizei
bereithalten. Die Nutzung war bislang aber nur zur Abwehr von Terror
und Geldw�sche erlaubt.

Die Kontendaten stehen den Beamten k�nftig auch noch drei Jahre,
nachdem ein Konto gek�ndigt wurde, zur Verf�gung. Einzelne
Kontobewegungen k�nnen Eichel und Co. zwar nicht einsehen. Brauchen
sie auch nicht. "Bei Ungereimtheiten und unbekannten Konten kann der
Finanzbeamte eine Aufkl�rung �ber Guthaben, Zinsen und Herkunft des
Geldes verlangen", sagt Rechtsanwalt Rainer Spatscheck aus M�nchen.
Verweigert man die Auskunft, kann der Beamte sofort ein
Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten.

Aber nicht nur das Finanzamt soll Nutznie�er des gl�sernen Bankkunden
sein. Auch die Sozial- und Arbeits�mter profitieren k�nftig von den
heimlichen Aktionen - im Expertendeutsch "automatisierter
Kontenzugriff" genannt. F�r die Mitarbeiter dieser Beh�rden werden
dann auf Anfrage Antragsteller und Leistungsempf�nger ausgeforscht.

Jetzt - kurz vor der Anwendung des Gesetzes - k�mpfen Experten wie
der Hamburger Rechtswissenschaftler Erich Samson f�r den Erhalt des
Datenschutzes: "Durch das heimliche Vorgehen wird das vom Grundgesetz
verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt." Sein
M�nchner Kollege Spatscheck warnt: "Immerhin geht es um gesch�tzte
Informationen. Da d�rfen bisher ohne richterliche �berpr�fung nicht
einmal Steuerfahnder ran." Die Volksbank Raesfeld und Notar Peter
Bohnenkamp aus Borken haben bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Sie wollen das Gesetz noch per Eilantrag stoppen (Aktenzeichen 1BvR
2357/04).

Ulrike Wirtz
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