Also, wenn man nicht linken darf, ist das ein Maulkorb. Weil aber das LG M�nchen sehr wohl die Auseinandersetzung mit Art. 5 GG gescheut hat, hat es gesagt: Ihr d�rft Reden, aber nicht linken. Wenn aber linken reden ist, dann d�rft ihr auch nicht Reden.
Ich suche mir mal den Volltext. Falls jemand eine bessere Quelle hat, bitte posten, denn der Blog hat aufgegeben (timeout) Rigo Am Monday 07 March 2005 20:20 verlautbarte Axel H Horns : > <http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/03/07/keine-links/> > > 7. 3 .2005 > KEINE LINKS > > heise online darf nach einem Urteil des Landgerichts M�nchen I zwar > nicht auf den Hersteller einer Kopiersoftware verlinken, jedoch �ber > die Programme und die damit verbundene Diskussion weiter berichten. >
pgp02KD41zS2M.pgp
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