-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Holger Voss
[...]                                          E-Mail: [EMAIL PROTECTED]
                                                 Tel.: +49 251 [...]
48[...] M�nster                                   Fax: +49 251 [...]



                                               M�nster, den 19. Mai 2005



                      P r e s s e e r k l � r u n g

- ------------------------------------------------------------------------

                    Datenschutz-Klage gegen T-Online:
                        Entscheidung am 30. Juni

Am heutigen Donnerstag verhandelte das Amtsgericht Darmstadt eine Klage
gegen die T-Online AG. Die Klage richtet sich gegen die Speicherung von
Internet-Verbindungsdaten, die nach Ansicht des Kl�gers illegal ist. 1)

Das Datenschutzrecht sieht ausdr�cklich vor, dass die fraglichen
Verbindungsdaten nicht aufbewahrt werden d�rfen. Ausnahmen gibt es nur,
wenn und soweit die Daten f�r Abrechnungszwecke oder einen
funktionierenden Betrieb erforderlich sind.

Dem T-Online-Anwalt gelang es heute vor dem Amtsgericht nicht, Richter
Kirchhoff davon zu �berzeugen, dass die Aufbewahrung der fraglichen
Daten - insbesondere der jeweils benutzten Internetadresse ("IP-
Adresse") - tats�chlich zur Abrechnung erforderlich sei. Er musste
einr�umen, dass die abrechnungsrelevanten Daten sehr kurzfristig
ausgewertet w�rden, aber auch nach ihrer Auswertung noch monatelang (80
Tage nach Rechnungserstellung) aufbewahrt w�rden.

Zur Sprache kam unter anderem, dass andere Internetanbieter auch ohne
die Speicherung dieser Daten arbeiten und abrechnen k�nnen 2).

Nach knapp einst�ndiger Verhandlung wurde die Verhandlung abgebrochen,
T-Online hat jetzt noch einmal die M�glichkeit dem Gericht schriftlich
darzulegen, warum sie die fraglichen Verbindungsdaten ben�tigt.
Anschlie�end hat der Kl�ger die M�glichkeit, ebenfalls schriftlich auf
diese Ausf�hrungen einzugehen.

Die Verk�ndung einer Entscheidung hat das Gericht f�r den 30. Juni
angesetzt. Dabei kann es sich um ein Urteil, aber auch um einen
Beweisbeschluss handeln.

- ------------------------------------------------------------------------

1) vgl. meine diesbez�gliche Presseerkl�rung vom 10. Mai diesen Jahres
   (http://www.fitug.de/debate/0505/msg00017.html) sowie den Artikel
   "T-Online wegen Speicherung von Flatrate-Kundendaten verklagt",
   http://www.heise.de/newsticker/meldung/59457

2) vgl. den Artikel "Keine Speicherung von IP-Adressen bei Lycos DSL",
   http://www.heise.de/newsticker/meldung/59642

- ------------------------------------------------------------------------

- --
GPG-Fingerprint 2005: AB51 E62F 6109 0732 52D4  1FD4 0095 4F04 875D 64D2

-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v1.4.0 (GNU/Linux)
Comment: Using GnuPG with Thunderbird - http://enigmail.mozdev.org

iD8DBQFCjL4+AJVPBIddZNIRAqVRAJ0fNavgOZw5cll30yrp3GTKIcJJGACfeTgG
cbiFrCLXR9IoThA5lRI+n38=
=PrP6
-----END PGP SIGNATURE-----

-- 
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]


Antwort per Email an