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Holger Voss
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M�nster, den 19. Mai 2005
P r e s s e e r k l � r u n g
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Datenschutz-Klage gegen T-Online:
Entscheidung am 30. Juni
Am heutigen Donnerstag verhandelte das Amtsgericht Darmstadt eine Klage
gegen die T-Online AG. Die Klage richtet sich gegen die Speicherung von
Internet-Verbindungsdaten, die nach Ansicht des Kl�gers illegal ist. 1)
Das Datenschutzrecht sieht ausdr�cklich vor, dass die fraglichen
Verbindungsdaten nicht aufbewahrt werden d�rfen. Ausnahmen gibt es nur,
wenn und soweit die Daten f�r Abrechnungszwecke oder einen
funktionierenden Betrieb erforderlich sind.
Dem T-Online-Anwalt gelang es heute vor dem Amtsgericht nicht, Richter
Kirchhoff davon zu �berzeugen, dass die Aufbewahrung der fraglichen
Daten - insbesondere der jeweils benutzten Internetadresse ("IP-
Adresse") - tats�chlich zur Abrechnung erforderlich sei. Er musste
einr�umen, dass die abrechnungsrelevanten Daten sehr kurzfristig
ausgewertet w�rden, aber auch nach ihrer Auswertung noch monatelang (80
Tage nach Rechnungserstellung) aufbewahrt w�rden.
Zur Sprache kam unter anderem, dass andere Internetanbieter auch ohne
die Speicherung dieser Daten arbeiten und abrechnen k�nnen 2).
Nach knapp einst�ndiger Verhandlung wurde die Verhandlung abgebrochen,
T-Online hat jetzt noch einmal die M�glichkeit dem Gericht schriftlich
darzulegen, warum sie die fraglichen Verbindungsdaten ben�tigt.
Anschlie�end hat der Kl�ger die M�glichkeit, ebenfalls schriftlich auf
diese Ausf�hrungen einzugehen.
Die Verk�ndung einer Entscheidung hat das Gericht f�r den 30. Juni
angesetzt. Dabei kann es sich um ein Urteil, aber auch um einen
Beweisbeschluss handeln.
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1) vgl. meine diesbez�gliche Presseerkl�rung vom 10. Mai diesen Jahres
(http://www.fitug.de/debate/0505/msg00017.html) sowie den Artikel
"T-Online wegen Speicherung von Flatrate-Kundendaten verklagt",
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59457
2) vgl. den Artikel "Keine Speicherung von IP-Adressen bei Lycos DSL",
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59642
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