Schon innerhalb der n�chsten zwei Wochen wollen Cohen und seine vier
Mitstreiter eine erste Version der Suchmaschine unter Next for
BitTorrent: Search (Wired News) pr�sentieren. Sogar ein Vertrag mit
Ask Jeeves scheint bereits geschlossen, bei dem es um die �bernahme
von Sponsored Links geht, die wohl der Refinanzierung der Unternehmung
dienen sollen.

Nach Darstellung der Wired News scheint es aber schon jetzt klar, dass
diese Torrent-Suche auch Hinweise auf Musikst�cke, Filme,
Software-Produkte und andere urheberrechtlich gesch�tzte Werke liefern
wird, die illegal zum Download angeboten werden. Damit ist es
ebenfalls absehbar, dass die Torrent-Suchmaschine zum Gegenstand von
Abmahnungen und Klagen aus den Reihen der Musik, Film- und
Software-Industrie werden.

Zumindest k�nnen Cohen und seine Freunde damit rechnen, dass sie von
Seiten der Urheber mit Aufforderungen �berschwemmt werden, "illegale
Torrents" aus dem Datenbestand zu entfernen. Und diesen Aufforderungen
m�ssen sie sich beugen, denn �hnlich wie in Deutschland gilt auch in
den USA, dass ein �ber einen Rechtsbruch in Kenntnis gesetzter
Online-Dienstleister diesen Rechtsbruch beseitigen muss. Und die unter
dem Namen BitTorrent agierende Firma Cohens wird dann auch sehr genau
darauf achten m�ssen, dass ein einmal beseitigter Fehltritt sich nicht
wiederholt.

Ansonsten werden es die potentiellen Kl�ger auch im Fall einer
Torrent-Suchmaschine schwer haben, sich vor Gericht durchzusetzen.
Denn bei der BitTorrent-Nutzung wird das eigentliche Vergehen ja wie
im Fall der "normalen" Tauschb�rsen durch die unmittelbar am Download
beteiligten Personen begangen. Die Torrent-Suchmaschine d�rfte dagegen
nach bisher geltender Rechtsauffassung als wertneutral eingestuft
werden und ihre Betreiber sollten straffrei ausgehen.

�ber dieses Kernproblem des P2P-Tauschs wird ansonsten der US Supreme
Court voraussichtlich im kommenden Monat entscheiden. Dann n�mlich
soll das Urteil im Rechtsstreit zwischen den Metro-Goldwyn-Mayer
Studios einerseits und der Tauschb�rse Grokster (Streamcast)
andererseits verk�ndet werden. Wird darin Grokster von Schuld
freigesprochen, d�rfte auch Cohens Suchmaschine keine Probleme
bereiten.

Wird allerdings ein Urteil gef�llt, wonach einem Tauschvermittler eine
Mitschuld an Urheberrechtsvergehen zuzuweisen ist, dann wird es wohl
auch f�r Cohen ratsam sein, von seinen Pl�nen Abstand zu nehmen.

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