Schon innerhalb der n�chsten zwei Wochen wollen Cohen und seine vier Mitstreiter eine erste Version der Suchmaschine unter Next for BitTorrent: Search (Wired News) pr�sentieren. Sogar ein Vertrag mit Ask Jeeves scheint bereits geschlossen, bei dem es um die �bernahme von Sponsored Links geht, die wohl der Refinanzierung der Unternehmung dienen sollen.
Nach Darstellung der Wired News scheint es aber schon jetzt klar, dass diese Torrent-Suche auch Hinweise auf Musikst�cke, Filme, Software-Produkte und andere urheberrechtlich gesch�tzte Werke liefern wird, die illegal zum Download angeboten werden. Damit ist es ebenfalls absehbar, dass die Torrent-Suchmaschine zum Gegenstand von Abmahnungen und Klagen aus den Reihen der Musik, Film- und Software-Industrie werden. Zumindest k�nnen Cohen und seine Freunde damit rechnen, dass sie von Seiten der Urheber mit Aufforderungen �berschwemmt werden, "illegale Torrents" aus dem Datenbestand zu entfernen. Und diesen Aufforderungen m�ssen sie sich beugen, denn �hnlich wie in Deutschland gilt auch in den USA, dass ein �ber einen Rechtsbruch in Kenntnis gesetzter Online-Dienstleister diesen Rechtsbruch beseitigen muss. Und die unter dem Namen BitTorrent agierende Firma Cohens wird dann auch sehr genau darauf achten m�ssen, dass ein einmal beseitigter Fehltritt sich nicht wiederholt. Ansonsten werden es die potentiellen Kl�ger auch im Fall einer Torrent-Suchmaschine schwer haben, sich vor Gericht durchzusetzen. Denn bei der BitTorrent-Nutzung wird das eigentliche Vergehen ja wie im Fall der "normalen" Tauschb�rsen durch die unmittelbar am Download beteiligten Personen begangen. Die Torrent-Suchmaschine d�rfte dagegen nach bisher geltender Rechtsauffassung als wertneutral eingestuft werden und ihre Betreiber sollten straffrei ausgehen. �ber dieses Kernproblem des P2P-Tauschs wird ansonsten der US Supreme Court voraussichtlich im kommenden Monat entscheiden. Dann n�mlich soll das Urteil im Rechtsstreit zwischen den Metro-Goldwyn-Mayer Studios einerseits und der Tauschb�rse Grokster (Streamcast) andererseits verk�ndet werden. Wird darin Grokster von Schuld freigesprochen, d�rfte auch Cohens Suchmaschine keine Probleme bereiten. Wird allerdings ein Urteil gef�llt, wonach einem Tauschvermittler eine Mitschuld an Urheberrechtsvergehen zuzuweisen ist, dann wird es wohl auch f�r Cohen ratsam sein, von seinen Pl�nen Abstand zu nehmen. Links zu diesem Artikel Next for BitTorrent: Search (Wired News) BitTorrent.com Ihr Kommentar Ihre Email-Adresse: Ihr Kommentar: -- See You in Israel! -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
