* Nils Ketelsen: > On Wed, Aug 24, 2005 at 07:20:06PM +0200, Florian Weimer wrote: > >> >> Ich würde es dagegen für wünschenswert halten, wenn sich Konzerne, die >> >> in Deutschland tätig sind, auch im Ausland an deutsche Gesetze >> >> hielten.
> Wenn man allerdings den gerne gegangenen Weg einer Verpflichtung geht, dann > sind halt erhebliche Wirtschaftsbereiche nicht mehr abdeckbar. Man kann, > plump gesagt, Dicht machen. Jein. > Wenn ich Beispielsweise in einem Bereich tätig bin, bei dem ich in > Deutschland und den USA Computer Betreibe (weil ich zum Beispiel eine > Fluggesellschaft bin), dann muss ich in den USA speichern können, wer sich > wann welche Webseite anguckt, während ich es nach deutschem Recht nicht > darf. Für Luft- und Schiffahrt gibt es bereits aus praktischen Erwägungen heraus Ausnahmeregelungen. Außerdem läuft es in diesem Bereich doch genau so ab, wie ich schrieb: Konzerne, die in den Vereinigten Staaten tätig sind, müssen sich auch im Ausland an US-amerikanische Gesetze halten. > Das betrifft viele Bereiche. Es gibt dann eben keine Datenverbindungen, > Flugverbindungen oder Warenverkehre mehr in große Teile des Auslandes. Um die Problematik mal etwas konkreter zu fassen: Ein global tätigiger ISP bietet fremde Inhalte an, die in Deutschland abrufbar sind, auf deutsch verfaßt sind und hier meine Markenrechte verletzen. Da der ISP global tätig ist, hat er natürlich auch eine Niederlassung in Deutschland. Ich halte es für natürlich, diese deutsche Niederlassung auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Natürlich haftet sie wegen des TDG-Privilegs wahrscheinlich nicht, aber ab Kenntnisnahme der Markenrechtsverletzung fällt dieses weg, und den Unterlassungsanspruch beruht das eigentlich nicht. Damit diese Vorgehensweise funktioniert, muß sich aber die deutsche Niederlassung das Verhalten im Ausland zurechnen lassen. Die von Dir vorgezogene Alternative scheint zu sein, daß ich gegen den ISP in dem Land vorgehe, in dem die Server stehen (oder der Firmensitz liegt). Nun kann es aber sein, daß ich dort gar keine Markenrechte habe (es ist sogar wahrscheinlich, wenn ich kein global tätiger Konzern bin). Ich kann also meine Markenrechte nicht durchsetzen, obwohl sie gezielt und absichtlich verletzt werden. Das betrifft jetzt natürlich den zivilrechtlichen Bereich. Ich sehe aber nicht, warum es bei Ordnungswidrigkeiten u.ä. wesentlich anders aussehen sollte. Natürlich muß man, damit es praktikabel bleibt, das Haftungsprivileg relativ weit auslegen (und eventuelle Auflagen sehr eng), sonst wird tatsächlich zu sehr in den Geschäftsbetrieb eingegrifen. Auf der anderen Seite geht es auch nicht an, daß Firmen nur auf die schnelle Mark schielen und sich nicht um die Auswirkungen ihres Handelns sorgen (siehe die Umweltschutzdiskussion). -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
