* Rigo Wenning: > Am Wednesday 14 December 2005 20:32 verlautbarte Gert Doering : >> Die Aussagen, die ich gehoert habe, waren (Extrem-Kurzfassung) "da >> steht nicht in einer technisch eindeutigen Weise drin, was wir tun >> muessen"... > > Nachschauen ist besser als Hörensagen: > > Vorschlag der Kommission: > > http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2005:0438:FIN:DE:HTML
Das ist doch etwas schwammig. Wenn ich das wörtlich auslege, dann muß nur dann, wenn der Kommunikationsvorgang bereits bekannt ist, eine Möglichkeit geschaffen werden, anhand der Protokolladressen Anschriften zu ermitteln (im wesentlichen also Ermittlung von Stammdaten). Das bleibt im Telefoniebereich *weit* hinter dem zurück, was in Deutschland praktiziert wird, nämlich der Rückschluß von Stammdaten auf Verkehrsdaten (z.B. "wer hat alles bei diesem Anschluß angerufen?", eine Art Co-Einzelverbindungsnachweis). Oder, mit anderen Worten: Bei diesen Datenmengen kommt es nicht nur auf die Speicherung an sich an, sondern auch, nach welchen Kritierien Daten gesucht werden dürfen bzw. können. Übrigens, Deine Zusammenfassung unter <http://lawgical.jura.uni-sb.de/archives/000939.html> ist im Detail bezüglich der Flows etwas irreführend. Ich glaube nicht, daß jemand nach drei Tagen noch eine weitere Datenreduktion macht bzw. das für notwendig erachtet -- dann lieber gleich löschen. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
