* Joerg-Olaf Schaefers: > Ich finde Monika Ermerts Bericht leider ein klein wenig verwirrend > (Was daran liegen mag, dass es heute ein wenig stressig war), aber > was bedeutet die Entscheidung nun? > > a) T-Online darf speicher, dass Olaf von bis im Internet war > (und evtl. mit welchem Tarif), aber nicht mit welcher IP? > > oder > > b) T-Online darf die IP für Rechnungszwecke mitspeichern, wie die > Formulierung "Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken > die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen > aufbewahren" zumindest bei misstrauischer Interpretation durch- > aus denkbar bleiben lässt?
Der Grund ist wohl, daß eine doppelte Einwahl über T-DSL mit denselben Zugangsdaten möglich ist, aber nur für eine Verbindung die Flatrate gilt. Um beide zusammen abrechnen zu können, muß man diese Zeiträume erheben und verarbeiten. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
