* Lutz Donnerhacke:

> Nochmal zur Klarstellung: Das TDDSG enthält kein Verbot der Speicherung,
> sondern im Gegenteil eine Liste von Speichergenehmigungen.

Es gibt allerdings auch die Ansicht, daß das TDDSG als
bereichsspezifische Regelung die Erhebungs- und
Verarbeitungsmöglichkeiten abschließend regelt.

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