* Holger Voss: > Dinge sind nicht von Natur aus verboten und der Staat verfolgt sie dann.
Das kommt darauf an. Gewisse Eingriffe in die Grundrechte anderer sind auch ohne Staatenwesen Unrecht. Zum Beispiel redest Du ständig von irgendwelchen Grundrechten, die in Deutschland überhaupt nicht kodifiziert sind. > Zur informationellen Selbstbestimmung gehört nicht nur das Recht zu > bestimmen, wer personenbezogene Daten einsehen darf, sondern schon > vorher das Recht zu bestimmen, welche personenbezogenen Daten überhaupt > erhoben werden dürfen. Können sie doch, durch die Wahl eines geeignetes Anbieters. Du gibst Dich hier zwar reichlich autonom, aber letztlich rufst Du nach Väterchen Staat, der gewisse, Dir nicht genehme, aber durchaus beliebte Angebote unterbinden soll. Wenn ein erwachsener Mensch Kunde bei einem TK-Anbieter wird, der diese und jene Daten erhebt und speichert, ist das -- spätestens nach Wegfall des TK-Monopols -- seine eigene Entscheidung. Datenschutz hat nun einmal nur im Abstrakten Rückhalt in der Bevölkerung, im konkreten Fall sind dem Einzelnen die Daten regelmäßig nicht sonderlich viel wert. Solange es Angebote für diejenigen gibt, die andere Bedürfnisse haben, sehe ich dabei auch kein Problem. Den Bürgern einen restriktiven Datenschutz zu geben, den sie gar nicht wollen, ist eine riesige Vergeudung und führt dazu, daß Ansichten vertreten werden, die äußerst manipulativ und damit unredlich sind. > M. E. sind diejenigen Daten am besten vor Missbrauch geschützt, die es > nicht gibt. Das ist ein verbreiteter Irrglaube. Was nutzt mir der beste Datenschutz durch Nichterhebung, wenn ich nur einen Hebel umlegen muß, um das zu ändern? Die Technologie bietet das nun einmal an, weswegen die Reduzierung auf die Erhebungsfrage regelmäßig völlig fehlgeht. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
