Hier ein paar Informationen eines Distributors von Spielen
fuer GNU/Linux, die uns moeglicherweise auch auf dem LinuxTag
treffen koennen, abhaengig davon, wie eng wir die Implementierung
sehen und od es jemand pruefen will.

Komplett zu lesen auf
http://www.infodrom.org/Mail-Archive/misc/2003/0001.html


Gruesse,

        Joey


-----------------------------------------------------------------------

Was hat sich ge�ndert ?

Die Neufassung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG, Wortlaut finden Sie 
unter http://www.usk.de/JuSchG/ ), das bereits zum 01.04.2003 Kraft 
tritt, bedeutet f�r die Anbieter von Linux-Spielen weitreichende 
Vertriebsbeschr�nkungen innerhalb Deutschlands.

Bisher waren Spiele, die nicht ausdr�cklich verboten waren (z.B. durch
eine Indizierung durch das BMFSFJ, oder durch Erf�llen eines Tatbestandes
wie Gewaltverherrlichung oder Benutzen verbotener Marken) in Deutschland
f�r den Vertrieb ohne Alterskontrolle zugelassen, damit auch im
Versandhandel erh�ltlich und in zahlreichen Demo-Points zu testen.

Die neue Regelung, an der auch die Verb�nde der Unterhaltungsindustrie
(s. auch http://www.vud.de) mitgewirkt haben, sieht vor, dass alle Spiele, 
die nicht ausdr�cklich durch eine Landesregierung oder alternativ eine 
Vereinigung der freiwilligen Selbstkontrolle (in Deutschland ist dies die
USK) in eine bestimmte Altersstufe eingeordnet wurden, nicht an Personen 
unter 18 Jahren abgegeben werden d�rfen. 

[..]

Alle Produkte m�ssen sowohl auf der Verpackung als auch auf dem 
Datentr�ger eindeutig die Alterskennzeichnung tragen, nicht 
gekennzeichnete Produkte haben automatisch keine Jugendfreigabe.
Diese Regelung ist ausdr�cklich nicht gleichzusetzen mit einer Indizierung 
durch die BPjM !

! F�r die in Kraft getretenen Vertriebsbeschr�nkungen ist der Inhalt von 
! Spielen zun�chst einmal uninteressant - also auch Kinderspiele wie Tuxracer,
! Krilo oder Mahjongg d�rfen grunds�tzlich in Deutschland nur an Personen
! ab 18 Jahren abgegeben werden, auch wenn ihr Inhalt eindeutig nicht
! jugendgef�hrdend sein kann bzw. eindeutig ist, dass der Inhalt eine
! Altersfreigabe "ohne Beschr�nkung" bzw. "ab 6 Jahren" erhalten w�rde.

[..]

! F�r Spiele, die durch die USK bis einschlie�lich 16 Jahre freigegeben 
! wurden, gelten nach g�ngiger Rechtsauffassung keine Vertriebsbeschr�nkungen
! f�r den Versandhandel, jedoch ist der Zugang in Demo-Points nur in der 
! entsprechenden Altersstufe gestattet. Somit werden diese Spiele auch
nach dem 01.04.2003 weiterhin an Endkunden vertrieben, jedoch ist eine
eindeutige Alterskennzeichnung sowohl auf unseren Webseiten als auch
auf der Verpackung erforderlich. H�ndler oder Internet-Cafes m�ssen darauf
achten, dass Linux-Systeme mit Spielen, die "ab 12", "ab 16" oder "ab 18"
Jahren freigegeben sind, nicht j�ngeren Personengruppen zug�nglich 
gemacht werden.


-- 
GNU GPL: "The source will be with you... always."


Reply via email to