Guten Tag! Eine kurze Frage h�tte ich zu dem Kommentar als offenen Kommentar, ich hoffe, er ist erlaubt.
* Michael Banck <[EMAIL PROTECTED]> [2003-04-15 15:46]:
> Date: Fri, 11 Apr 2003 17:03:29 +0200
> From: Peter Schmitz <[EMAIL PROTECTED]>
>
> Microsoft hat f�r den Windows-Lieferumfang, zu dem ja auch Mini-Spiele wie
> Solitaire geh�ren, eine rechtliche Beurteilung erlangen k�nnen, nach der
> das Betriebssystem Windows einschlie�lich des gew�hnlichen
> Auslieferungsumfangs auf CD-ROM weiterhin nicht kennzeichnungspflichtig ist.
Nur am Rande, hat hier Microsoft auch diese 1.000,- EUR bezahlen
m�ssen? Wobei eigentlich irrelevant, das ist f�r eine Firma wie
Microsoft Peanuts.... F�r uns allerdings nicht, da wir in keinster
Weise was daran verdienen oder damit Geld machen.
> Ein Versto� gegen das Jugendschutzgesetz wird empfindlich bestraft.
> Dabei spielt es leider auch nur eine untergeordnete Rolle, ob mit den
> fraglichen Datentr�gern Geld verdient wird oder nicht.
Soweit so klar.
> Verantwortlich ist stets der Publisher respektive Hersteller des
> Tr�germediums, also der CD-ROM. Ob dieser die darauf befindlichen Programme
> selbst entwickelt hat oder nicht, ist jugendschutzrechtlich ohne Belang.
O.k., wie sieht es mit auf Webservern angebotener Software aus?
Pers�nlich bin ich nicht in der BRD, sondern in �sterreich, ist es da
unbedenklich, auf einem Server in �sterreich solche Jugendgef�hrdende
Software wie die diversen Tetris-Clones oder Nethack anzubieten, oder
muss ich einen Downloadschutz f�r aus Deutschland einbauen?
> Warum beschaffen Sie sich nicht f�r die CD-ROM mit der Programmsammlung
> eine USK-Einstufung?
Weil die Kosten von 1.000,- EUR f�r diese Pr�fung in keinem Verh�ltnis
zum Nutzen stehen. Diese Zahl ist f�r die Hersteller von freier
Software utopisch und nicht finanzierbar, wodurch auch. Das ist das
eigentliche Problem.
Ich stufe das Gesetz selbst (dass jedes Spiel gekennzeichnet sein muss
und nur entsprechend abgegeben werden darf) durchaus als sinnvoll ein
(wer will schon seinen 10j�hrigen Neffen CounterStrike spielen sehen :/).
Die Art, wie man allerdings zu dieser Kennzeichnung kommen kann, steht
in keinem Verh�ltnis dazu und die Kosten sind unverh�ltnism��ig hoch.
Diese Kosten sollten meiner Meinung nach dem absch�tzbaren Umsatz, der
durch das Spiel entsteht, abgestuft werden. 1.000,- EUR f�r eine simple
Pr�fung halte ich f�r sehr �berzogen, selbst bei gr��eren
Spielesammlungen.
> Aber das Gesetz ist m.E. ohnehin so wenig durchdacht und so
> unausgegoren, dass es eine Schande ist.
Meine vollste Zustimmung.
> Eine vertrauliche Behandlung ist nicht n�tig. Beachten Sie aber bitte,
> dass meine Auskunft keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Als
> Journalist darf ich von Gesetzes wegen keine Rechtsberatung leisten.
Ich pers�nlich habe es nicht so aufgefasst, bin aber durchaus an Ihrer
eventuellen Meinung zu obigem interessiert.
MfG,
Gerfried Fuchs
--
DPL has 5 RC bugs! News at 11!
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