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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #274 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de | Donnerstag, 18 August 2005 |
für:
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In Zusammenarbeit mit sedo.de | http://www.sedo.de |
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Willkommen ,
bei der 274. Ausgabe des Domain-Newsletters!

Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nächste Ausgabe kommt am 25. August 2005.

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INHALT Ausgabe #274
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01)...News: ADR - Streitschlichtung für .eu im Portrait
02)...News: Risiko - US$ 2,75 Mrd. Schaden durch Phishing?
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03)...Registrierung: gTLDs - Neues von .pro, .jobs und .travel
04)...Recht: Wayback-Machine - Zurück in die Domain-Zukunft
05)...Handel: property.com - Immobilienkult für US$ 750.000,-
06)...Handel: Domain-Parking - Strategie-Tipps für Keywords
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07)...Buchtipp: Neuauflage des "Skriptum Internetrecht"
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) ADR - Streitschlichtung für .eu im Portrait
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Während EURid auf Hochtouren damit beschäftigt ist, die Einfüh-
rung der Europa-Domain .eu (dotEU) vorzubereiten, hat sich das
in Prag ansässige Schiedsgericht der Wirtschafts- und Agrarkam-
mer der Tschechischen Republik mit den ersten Diskussionen rund
um die geplante Alternative Dispute Resolution (ADR) befasst.

Die Details des Streitschlichtungsverfahrens befinden sich noch
bis mindestens zum 7. September 2005 in der Entwurfsphase; schon
jetzt lassen sich allerdings erste Grundzüge skizzieren: demnach
muss der Antragsteller grundsätzlich zwischen zwei Angriffsgeg-
nern differenzieren. Wendet er sich gegen eine Entscheidung von
EURid, muss er darlegen, warum diese Entscheidung in Widerspruch
zu EU-Recht steht. Ein solcher Antrag dürfte insbesondere in der
Sunrise Period zur Anwendung kommen, wenn die Zuteilung einer
.eu-Domain angegriffen wird. Wendet sich der Antragsteller gegen
den Inhaber einer .eu-Domain, muss er dagegen darlegen, warum die
Domain identisch oder zum Verwechseln ähnlich mit einem geschütz-
ten Recht des Antragstellers ist, weshalb der Domain-Inhaber kein
Recht oder legitimes Interesse an der Domain hat und weshalb die
Nutzung oder Registrierung in böser Absicht ("bad faith") erfolgt.

Eingeleitet wird jedes Verfahren mit Einsendung der Antragsschrift,
die in der Regel im Original sowie mit vier Abschriften einzurei-
chen ist. Zugleich soll der Antragsteller unter anderem mitteilen,
ob er ein Einzelgericht oder ein Panel mit drei Schiedsrichtern
bevorzugt; in letzterem Fall sollen die Schiedsrichter aus einer
Liste ausgewählt und namentlich vorgeschlagen werden. Die Verfah-
renssprache richtet sich nach der Registrierungsvereinbarung der
Domain. Mit Eingang der Antragsschrift fordert das Schiedsgericht
den Antragsteller dann zur Einzahlung der Verfahrensgebühren auf;
deren Höhe ist noch unbekannt. Spätestens fünf Werktage nach Ein-
gang soll der Antragsgegner über die Antragsschrift informiert
werden. Es bleiben ihm dann seinerseits 30 Werktage, um dem An-
trag entgegenzutreten.

Die Entscheidung des Gerichts ergeht regelmäßig im schriftlichen
Verfahren, gegebenenfalls auch über Telefon- oder Videokonferenz.
Mündliche Verhandlungen sind die absolute Ausnahme. Das Urteil
selbst wird für jedermann einsehbar veröffentlicht. Rechtsmittel
sind nicht vorgesehen, allerdings bleibt der Gang vor ein ordent-
liches Gericht offen.

Abschließend gilt es nochmals zu betonen, dass diese Grundzüge
den Entwürfen der Streitschlichtungsordnung entnommen sind; es
können sich also jederzeit noch Änderungen ergeben.

Die Website des Schiedsgerichts finden Sie derzeit unter:
> http://www.arbcourt.cz/adreu

Ein dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos herunterladen:
> http://www.eu-domains.info

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Kostenlose .eu-Vormerkungen z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche



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02) Risiko - US$ 2,75 Mrd. Schaden durch Phishing?
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Das Phishing nimmt kein Ende. Dieser Tage sind die Sparkassen,
die Deutsche Bank und natürlich auch die Postbank dran. Und es
scheint erfolgreich, denn laut einer Untersuchung von Gartner
beträgt der Schaden, der inzwischen durch die via Phishing er-
gatterten Bankdaten hervorgerufen wird, Milliarden von Dollar.

Das Internetmagazin zdnet.de berichtete dieser Tage von einer
Gartner-Studie, dernach der durch Phishing verursachte Schaden
2,75 Milliarden US-Dollar beträgt. Ob dem so ist, lässt sich
derzeit nicht sagen, weil zdnet.de alleine mit dieser Meldung
steht und bei Gartner keine sichtbaren Informationen vorliegen.
Aufgrund älterer Gartner-Untersuchungen, unter anderem vom Mai
des letzten Jahres, in der bereits von US$ 1,2 Milliarden Schä-
den in 2003 die Rede war, könnte der aktuelle Betrag zutreffen.

In jedem Falle wird weiter Phishing betrieben, und die Anzahl
der Phishing-Mails steigt. Nach einem Report der Anti-Phishing
Working Group vom Juni sind die meisten Phishing-Seiten, näm-
lich 35,5 % in den USA gehostet, gefolgt von China, das wohl
deutlich zugelegt hat mit 11,2 %, und Korea mit 10.1 %. Über-
raschenderweise schließt sich dann Frankreich (5,6 %) vor
Deutschland (3,2 %) an. Ferner liefen Kanada, Japan, Italien,
Rumänien und die Niederlande - mehr nicht.

Man darf bei den eMails, die als offizielle Bankschreiben ver-
kleidet sind, nicht vergessen, dass es noch andere Wege wie
Trojaner gibt, die für die Offenlegung von Bankzugangsdaten
sorgen. Selbst über Suchmaschinen ist man nicht sicher, die
einen zu betrügerischen Websites leiten können.

Für höchstmögliche Sicherheit gilt das alte Lied: nur selbst
gesetzte Bookmarks verwenden oder sehr genau darauf zu achten,
die richtige Adresse in den Browser einzugeben (denn Vertipper-
domains können Betrügeradressen sein) oder einfach mal wieder
der eigenen Bank einen Besuch abzustatten.

Den aktuellen Phishing Activity Report der Anti-Phishing Working
Group finden Sie unter:
> http://antiphishing.org/APWG_Phishing_Activity_Report_Jun_05.pdf

Quelle: zdnet.de, eigene Recherche



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DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) gTLDs - Neues von .pro, .jobs und .travel
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Gewöhnlich berichten wir an dieser Stelle über aktuelle Ent-
wicklungen aus dem Bereich der Länderendungen. Doch mit Aus-
nahme der schweizer Endung .ch beschäftigen wir uns diesmal
ausschließlich mit den generischen Top Level Domains, welche
dank steigender Anzahl vermehrt Neues vermelden.

Die schweizer Domain-Verwaltungsstelle SWITCH verbessert den
Datenschutz für Domain-Namen. Nach einer von SWITCH initiier-
ten Gesetzesänderung in der Verordnung über die Adressierungs-
elemente im Fernmeldebereich (AEFV) werden seit Anfang August
2005 die eMail-Adressen der Inhaber von .ch- und .li-Domains
nicht mehr im WHOIS-Verzeichnis veröffentlicht. Die Abfrage
der eMail-Adressen von Kunden, die einen Domain-Namen regis-
triert haben, ist nun nicht mehr möglich. SWITCH erhofft sich
hiervon einen wertvollen Beitrag im Interesse der Internet-
Community und zugleich effektiveren Schutz vor Spam.

Die etwas Älteren unter uns werden sich erinnern: im Jahr 2000
hat ICANN neben nützlichen Adressen wie .info und .biz als eine
der ersten sponsored TLDs auch die Profi-Domain .pro eingeführt.
Allerdings kam sie bisher über ein Schattendasein nicht hinaus.
Um das zu ändern, hat der Registrar EnCirca unter Showcase.pro
(wohl nicht ganz uneigennützig) eine Website eingerichtet, die
auf .pro-Highlights hinweist. Aktuell finden sich Links auf US-
amerikanische Anwalts- und Steuerberatungskanzleien, interessan-
terweise allerdings unter classaction.law.pro auch einen Hinweis
auf einen Anwalt, der sich den gefürchteten US-Sammelklagen ver-
schrieben hat. Doch trotz Second Level Registrierung und einer
Öffnung auch für ausländische Interessenten (darunter auch für
deutsche Anwälte, Ärzte und Buchprüfer) ist zu befürchten, dass
.pro weiter stagniert; von den angeblich so sinnvollen Zusatz-
dienstleistungen wie verschlüsselter Kommunikation, die als Aus-
hängeschild für .pro dienen sollten, liest man gar nichts mehr.

Noch ein Blick auf die neuen sponsored Top Level Domains: auf-
grund hoher Nachfrage ist die Phase der Pre-Authentication bei
.travel bis 25. September 2005 verlängert worden. Die so genann-
te Start-Up-Period beginnt dann am 1. Oktober 2005; weitere In-
formationen finden sich unter tralliance.info. Die "start up
trade name"-Phase bei .jobs endet dagegen am morgigen Freitag.
Teilnehmen können alle Arbeitgeber, die ihre Firma als Domain
anmelden möchten. Die offene Registrierung beginnt voraussicht-
lich bereits am 20. August 2005. Kräftig Wind ins Gesicht bläst
dagegen der Erwachsenen-Domain .xxx: trotz einiger sehr positi-
ver Reaktionen mehren sich in Regierungskreisen kritische Stim-
men, die sich gegen die Einführung wenden. Mohamed Sharil Tarmi-
zi, Chairman des Government Advisory Committee (GAC), kündigte
in einem offenen Brief an den ICANN-Vorstand an, dass in naher
Zukunft einige Regierungen direkt an ICANN herantreten würden,
um .xxx weiter zu diskutieren. Mit einer raschen Einführung ist
daher nicht zu rechnen.

Quelle: switch.ch, netnames.com, icann.org, eigene Recherche



DOMAIN-RECHT
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04) Wayback-Machine - Zurück in die Domain-Zukunft
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Das Internet gilt allgemein als das schnelllebigste Medium der
Welt. Doch was macht ein Markeninhaber, wenn bei Aufruf einer
Website eben noch eine unter Verletzung von Markenrechten im
geschäftlichen Verkehr genutzte Domain erschien, nunmehr aber
der Browser plötzlich in tiefem Schwarz versinkt oder einer
Error-Page aufblinkt?

Noch vor nicht allzu langer Zeit bedeutete die Abschaltung ei-
ner Webseite oft das Ende für die Geltendmachung eines marken-
rechtlichen Anspruchs oder auch eines UDRP-Verfahrens, konnte
doch eine Nutzung der Internetadresse im geschäftlichen Verkehr
bzw. die Nutzung in "bad faith" kaum mehr nachgewiesen werden.
Für Abhilfe sorgt jedoch das gemeinnützige Projekt archive.org:
zu den wichtigsten Werkzeugen, um die Historie einer Website
festzuhalten, zählt inzwischen deren "Wayback-Machine". Dank
eines Archives von über 40 Milliarden Webseiten können Änderun-
gen rund um eine Domain kostenlos verfolgt werden. Nach Eingabe
der Domain erhält man einen stichpunktartigen Index mit histo-
rischen Momentaufnahmen von Webseiten. Gerade in Grabbing-Fäl-
len lässt sich damit trotz Abschaltung einer Domain nachweisen,
dass und zu welchem Zeitpunkt Inhalte hinterlegt waren.

Inzwischen mehren sich die Fälle, in denen die Wayback-Machine
den Rechteinhabern entscheidend zum Erfolg verholfen haben. So
berichtet das Wall Street Journal, dass Computer-Gigant Dell
Inc. dank des Suchtools den Streit um DellComputersSuck.com ge-
wann. Zu den ersten Nutzern des Tools zählte die Vodafone Group
PLC, die im Jahr 2001 dank Wayback-Machine das Verfahren um die
Domain vodaphone.com für sich entschied. Auch der Playboy greift
regelmäßig auf die Wayback-Machine zurück, um zu prüfen, ob das
Häschen auch am richtigen Platz geblieben ist. Kehrseite der Me-
daille: wer Einträge zu seiner Seite aus dem Archiv gelöscht ha-
ben will, muss sich gesondert an die Betreiber wenden; Anfragen
von Dritten werden generell abgelehnt. Spezialisten können über
die Datei robots.txt unerwünschte Einträge ihres Webangebots von
Anfang an unterbinden.

Wer es etwas kleiner möchte, dem sei die "Google Cache"-Funktion
der beliebten Suchmaschine empfohlen. Nach Eingabe des Suchbe-
griffs erscheint nicht nur eine Trefferliste, sondern zu jedem
Link auch ein Verweis auf "Im Cache". Dort erhält der User ei-
nen Blick in die Vergangenheit, wie die gewünschte Seite aussah,
als sie von Google indexiert wurde. Auch so lassen sich schein-
bar gelöschte Internetauftritte rekonstruieren.

Historische Webseiten recherchieren Sie unter:
> http://www.waybackmachine.org

Quelle: arb-forum.com, wsj.com, eigene Recherche



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DOMAIN-HANDEL
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05) property.com - Immobilienkult für US$ 750.000,-
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In der vergangenen Woche sprudelte es wieder einmal auf dem Do-
main-Markt, wobei der Markt für country code Top Level Domains
(ccTLDs), zu denen auch .de zählt, im Grunde nichts nennenswer-
tes bewegte. Dafür zeigte sich mit den Domains property.com, die
US$ 750.000,- (ca. EUR 606.450,-) kostete, und shoppingcart.com
für US$ 285.000,- (ca. EUR 230.450,-) sowie 13 weiteren Domains
im fünfstelligen Dollarbereich der .com-Markt wieder sehr stark.

Die einzig nennenswerte .de-Domain, die vergangene Woche den In-
haber wechselte, ist an dieser Stelle unaussprechbar, weil sonst
Spamfilter Amok laufen: har/dco/res/ex.de erzielte EUR 18.500,-.
Daneben vermeldete Hongkong den Verkauf von green.hk für US$
3.000,- (ca. EUR 2.425,-), und in Großbritannien schimmert immer
noch das Gedankengut der Sex Pistols hervor: anarchyintheuk.co.uk
erzielte GBP 470,- (ca. EUR 685,-).

Bei den generischen TLDs ging es wieder ruhiger zu, aber einige
tausend Dollar wurden gleichwohl umgesetzt. Für interact.net
zahlte jemand US$ 9.000,- (ca. EUR 7.275,-), für ontarget.net
US$ 6.800,- (ca. EUR 5.500,-), die goldenbridge.org gab es schon
für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.045,-) und srs.net brachte es auf US$
2.350,- (ca. EUR 1.900,-). Die neuen generischen TLDs ziert wie-
der eine .biz: manhattan.biz war für immerhin US$ 5.000,- (ca.
EUR 4.045,-) zu haben. Bedenkt man, was man daraus machen kann,
ist der Preis niedrig; ob der aktuelle Inhaber mehr daraus macht,
als was er jetzt auf seiner Seite bietet, ist fraglich. Mit eini-
gem Abstand folgen piscine.info für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.215,-)
und nanterre.info für EUR 800,-. Recht günstig erwiesen sich auch
die studentenjob.info mit EUR 700,- und das onlinehotel.info mit
EUR 690,-.

Weitere bemerkenswerte .com-Domains waren die folgenden, die mit
experte.com abschließen, wobei letztere im Vergleich zur Länder-
variante experte.de von vergangener Woche, die noch den dreifa-
chen Preis erzielte, recht schwach daher kommt:

counseling.com      US$ 45.550,-  (ca. EUR 36.830,-)
reveal.com          US$ 40.000,-  (ca. EUR 32.345,-)
loyal.com           US$ 18.755,-  (ca. EUR 15.165,-)
dumbvideos.com      US$ 15.501,-  (ca. EUR 12.535,-)
decide.com          US$ 15.250,-  (ca. EUR 12.330,-)
istudio.com         EUR 11.000,-
spod.com            EUR 10.500,-
registro.com        US$ 12.789,-  (ca. EUR 10.340,-)
dslspeed.com        US$ 12.450,-  (ca. EUR 10.065,-)
streetcustoms.com   US$ 12.250,-  (ca. EUR  9.905,-)
transarc.com        US$ 11.250,-  (ca. EUR  9.095,-)
thumbprint.com      US$ 10.500,-  (ca. EUR  8.490,-)
bloussant.com       US$ 10.350,-  (ca. EUR  8.370,-)
experte.com         EUR  7.000,-

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de



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06) Domain-Parking - Strategie-Tipps für Keywords
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Vor mehr als einem Jahr stellte Sedo für das Domain-Parking-An-
gebot eine neue Nutzungsmöglichkeit vor: die selbständige Key-
wordvergabe. Der Nutzer kann mit dem "Keyword-Optimierungstool"
selbst ein passendes Werbestichwort vorschlagen, zu dem auf der
geparkten Domain passende Werbung eingeblendet wird. Das Keyword
dient letztlich dazu, die über die Domain zu erzielenden Einnah-
men zu erhöhen, oder den Preis der Domain zu steigern, indem sie
aufgrund erhöhten Traffics für potentielle Käufer attraktiver
wird.

Die Frage, die sich dem Nutzer stellt, ist: welches ist nun das
richtige Keyword? Bei Sedo findet man aktuelle Informationen, die
dem Domain-Inhaber die Keywordfindung erleichtern. In einem Arti-
kel stellt Sedo die Möglichkeiten bei beschreibenden generischen,
beschreibenden zweideutigen Begriffen und für Domains mit Vergan-
genheit dar. Maßgebend ist jeweils, was der Besucher der Seite
erwartet. Denn diese Erwartungen sollten befriedigt werden, weil
sich das auf die Nutzung der Domain auswirkt. Zugleich muss das
Keyword auch mit den Werbepartnern für die geparkte Domain abge-
stimmt sein: Je passender der angezeigte Werbepartner, desto grös-
ser ist die Wahrscheinlichkeit, den eigenen Umsatz beim Parking
zu steigern.

Der Nutzer steht allerdings nicht im Zwang, sich hier sein eige-
nes Keyword zu suchen, denn das Sedo-System versucht bereits beim
Eintragen Ihrer Domain, einen geeigneten Werbepartner für die je-
weilige Domain zu finden, und stellt anhand des Domain-Namens au-
tomatisch ein entsprechendes Werbekeyword bereit.

Den ausführlichen Artikel von Sedo findet man unter:
> http://www.sedo.de/links/showhtml.php3?Id=1109

Quelle: sedo.de



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BUCHTIPP
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07) Neuauflage des "Skriptum Internetrecht"
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Befragt man Juristen zum Thema Internetrecht, fällt vor allem
ein Name: Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für
Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Univer-
sität Münster, u. a. auch Mitherausgeber zahlreicher Fachzeit-
schriften, seit neuestem auch Redakteur der Zeitschrift Juslet-
ter von weblaw.ch. Thomas Hoeren zählt zweifellos zu den ausge-
wiesenen Experten im Bereich des Internetrechts. Umso höher ist
es einzuschätzen, wenn er mit einer erneut aktualisierten Aus-
gabe des "Skriptum Internetrecht" geballtes Wissen zum kosten-
losen Herunterladen zur Verfügung stellt.

Auf mittlerweile 492 Seiten gibt Hoeren einen grundlegenden
Überblick über das Informationsrecht, unter das Internet, Soft-
und Hardware, Kunsthandel, Rundfunk und Fernsehen, Musik, The-
ater, Film, Foto, Printmedien, Kabelnetze, Tele- und Satelli-
tenkommunikation fallen. Das Buch ist seit der letzten Auflage,
die 400 Seiten aufwies, deutlich dicker geworden, was nur be-
dingt einem leicht großzügigeren Layout geschuldet ist. Und
das, obzwar die Hinweise zum 2. Korb und zur Softwarepatentie-
rung gestrichen werden konnten. Es sind, so heißt es in einer
Ankündigung, fast 200 neue Urteile hinzugekommen.

Das "Skript Internetrecht" überzeugt durch seinen klar struk-
turierten Aufbau, der sich an den Bedürfnissen von Internetan-
bietern orientiert: angefangen beim Domain-Recht über das Im-
materialgüterrecht, wettbewerbsrechtliche Probleme, Vertrags-
schluss, E-Commerce-Richtlinie bis hin zum häufig unbeachteten
Datenschutzrecht werden alle Rechtsgebiete mit Schnittstelle
zu internetrelevanten Themen abgehandelt. Darüber hinaus gibt
es am Ende des Buches Informationen zum Vollstreckungsrecht,
Gesetzestexte und Musterverträge. Die aktuelle Auflage hat den
Stand August 2005 und ist damit sicher das aktuellste Werk zum
Thema Domain-Recht.

Wie noch jedes mal gilt: Für das Herunterladen des Manuskripts
wird keine Gebühr erhoben. Wem der Text jedoch zusagt und wer
auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, soll-
te die Möglichkeit einer Spende auf das angegebene Konto nutzen;
es wird ihm gewiss zum Vorteil gereichen. Denn es wäre mehr als
bedauerlich, wenn das Skriptum Internetrecht aus Undank seiner
Leserschaft nicht mehr in dieser Form veröffentlicht würde.

Das Skriptum Internetrecht finden Sie in der Rubrik "Materia-
lien" oder "Aktuell" zum Herunterladen unter:
> http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/Hoeren

Quelle: uni-muenster.de



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verantwortl. für den redaktionellen Inhalt:
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Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
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