Thomas Adams <[EMAIL PROTECTED]> writes:

> On Fri, Apr 23, 1999 at 12:59:21PM +0200, Marcus Brinkmann wrote:
> 
> > Das ist l??cherlich. Versto?? gegen Softwarelizenzen ist glatter 
> > Rechtsbruch,
> > kein Kingergartenschei??. Was meinst Du, warum wir uns die M??he machen und
> > zwischen main und non-free sorgf??ltig unterscheiden?
> 
> Ist eigentlich bekannt, wie weit jemand in z.B. D k??me, wollte er eine
> Lizenz quasi einklagen? Mir erscheint es immer noch sehr unwahrscheinlich,
> da?? eine Datei mit englischsprachigem Text irgendeine rechtliche Relevanz 
> hat.

(IANAL)

Wenn sich der Verteiber der Software nicht auf die englischsprachige
Lizenz beruft, hat er gar keine Lizenz. Somit hat er keinerlei Recht,
mit der Software etwas anzufangen.

Auch denke ich, da? es einfacher ist, sich auf das UWG (unlauterer
Wettbewerb) zu berufen. Ein Vertreiber, der Software rechtswidrig
anbietet, verschafft sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil
gegen?ber einem Vertreiber, der die Lizenzen beachtet. Damit w?re eine
Abmahnung inklusive Unterlassungs-Erkl?rung und Erstattung der
Aufwendungen f?r die Abmahnung drin.

Die eigentlichen Copyright-Inhaber sind ?blicherweise einfach zu weit
weg und haben nicht gen?gend Energie, die Lizenz, die sie sich in
monatelanger Kleinarbeit ausgedacht haben, auch durchzusetzen. H?tten
Sie gleich eine vern?nftige Lizenz gew?hlt ...

        Sven
-- 
Sven Rudolph <[EMAIL PROTECTED]>                http://www.sax.de/~sr1/
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