Von Frank Küster <[EMAIL PROTECTED]>: > > Dafür muß man kein Jurist sein: das mit dem englischen Text ist > > einfach, weil es genau dafür ein Gesetz gibt; die Sache mit dem > > Kleingedrucken ergibt sich aus der Existenz des Gesetzes über das > > Kleingedruckte notfalls in Verbindung mit dem Rechtsprinzip der > > Verhältnismäßigkeit. > > Ich weiß von keinem "Gesetz über das Kleingedruckte". Auch was die > Sprache angeht, wüsste ich gerne welche Vorschrift du meinst, aber ich > habe auch sowas im Kopf. > > > Eines allerdings ist klar: Wenn man einen Vertrag abschließt, dann > schließt man ihn zu den Bedingungen ab, die in eben diesem Vertrag > vereinbart sind (schriftlich, mündlich oder implizit), und man > schließt ihn mit einer Person ab (i.d.R. der Händler). Wenn dann in > der Packung noch irgendwas drin ist, dem man nochmals zustimmen soll, > und zwar gegenüber einer dritten Person (etwa dem Hersteller), so ist > das sehr problematisch. Entweder ist es einfach nichtig, oder aber > der Händler hat nicht korrekt über das informiert, was gekauft wurde.
Klauseln in einem unterschriebenen Vertrag können unwirksam sein, wenn sie geltenden Gesetzen widersprechen -- und unter den Folgen für das Kleingedruckte fallen. Wer jedoch nach Gesetzestexten und Urteilen im Netz sucht, wird die Folgen der juristischen Beratungsprohibition spüren. Auf diese Weise ist es für viele oft unmöglich, den meist existierenden juristischen Hebel zu finden, um gegen erlittenes oder drohendes Unrecht vorgehen zu können. Wer keine Ahznung davon hat, daß bestimmte Gesetze vorhanden sind und vor allem deren Kombination möglich ist, kann auch gar nicht auf die Idee kommen, sich zu wehren. Und mir scheint es -- um es noch einmal, jetzt negativ ausgedrückt, zu wiederholen, daß vielen Juristen die Fähigkeit des aktiven Denkens abgeht, die notwendig ist, um ungewohnte Verknüpfungen zwischen Gesetzestexten und Situationen zu erzeugen. Das ist eben kein unkreativer Erkenntnisvorgang. (Beim letzten Satz ist es unzulässig, mir eine Wertung zu uinterstellen.) Ich habe partiell ein abartiges Gedächtnis und einen kreativen "Job" -- zur Erklärung ... Weil viele nicht wissen, was es gibt, scheint mir ausnahmsweise hier der richtige Ort, dem Thema mal einen Thread zu widmen. Sonst kommt noch nicht einmal jemand auf die Idee, zu einer Rechts-ML rüberzulaufen. Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe ich jetzt nicht): http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=000000159100012924781Q7d8i.html Es ist zusätzlich ein Unding, daß Gesetzestexte im Netz nicht sofort auffindbar sind. Gruß, Gerhard