Juergen Sauer <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > Am Dienstag, 6. September 2005 11:50 schrieb Frank Küster: >> Welches Gericht war denn die letzte Instanz? > http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1&forum_id=61622
Das erstinstanzliche Gericht hat die einstweilige Verfügung bestätigt. Als der Artikel geschrieben wurde (Juli 2004) war es noch nicht rechtskräftig. > Keine Berufung, Woher weisst du das? > condukentes Handeln von sitecom Inwiefern haben sie konkludent gehandelt? > Damit die die GPL wohl in D im Geritsverfahren bestätigt. Wenn das Urteil rechtskräftig wurde, in einem erstinstanzlichen. Das ist schon mal nicht schlecht, aber Sicherheit gibt es nicht. Gruß, Frank -- Frank Küster Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich Debian Developer

