On Tue, Sep 20, 2005 at 08:52:15PM +0200, Rene Sauerwein wrote: > Inwiefern ist das ein Problem? Ich verschweige es ja eigentlich > niemanden...Aber mich würde es interessieren.
In Firmen/Betrieben ist es so, dass sogenannte Massnahmen zur Leistungsüberwachung, und als solche kann das angesehen werden, laut Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig sind. D.h. auf deutsch, dass man mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung treffen sollte, aus der hervorgeht, dass die Massnahme eben nicht zur Überwachung der Leistung der Mitarbeiter eingerichtet wurde, sondern aus sicherheitstechnischen oder auch administrativen Gründen. Dazu dann der Hinweis, dass im Zweifel die GL zusammen mit dem BR die Daten einsehen darf. Ich muss mich gerade ebenfalls mit diesem Thema beschäftigen. :) Gruss, Uwe -- Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/ Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED] mit dem Subject "unsubscribe". Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)