On Tue, Sep 20, 2005 at 08:52:15PM +0200, Rene Sauerwein wrote:

> Inwiefern ist das ein Problem? Ich verschweige es ja eigentlich
> niemanden...Aber mich würde es interessieren.

In Firmen/Betrieben ist es so, dass sogenannte Massnahmen zur
Leistungsüberwachung, und als solche kann das angesehen werden,
laut Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig sind. D.h. auf
deutsch, dass man mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung treffen
sollte, aus der hervorgeht, dass die Massnahme eben nicht zur
Überwachung der Leistung der Mitarbeiter eingerichtet wurde, sondern aus
sicherheitstechnischen oder auch administrativen Gründen. Dazu dann der
Hinweis, dass im Zweifel die GL zusammen mit dem BR die Daten einsehen
darf.

Ich muss mich gerade ebenfalls mit diesem Thema beschäftigen. :)

Gruss,
Uwe


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