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Hi,
 
um es nochmals klar zu machen. Ein Zertifikat nach SigG steht nach §126a BGB der händischen Unterschrift in Verträgen oder was auch immer gleich. Auch vor dem Richter. Ausgenommen sind notarielle Beglaubigungen etc.
 
An diese Rechtsicherheit kommen die anderen Certs nicht ran. Sie sind zwar mehr oder weniger thrusted, wer dem Glauben schenkt ok, im Rechtstreit scheiden sich dann aber die Geister..
 
Gruß

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