Hi,
um es nochmals klar
zu machen. Ein Zertifikat nach SigG steht nach §126a BGB der händischen
Unterschrift in Verträgen oder was auch immer gleich. Auch vor dem Richter.
Ausgenommen sind notarielle Beglaubigungen etc.
An diese
Rechtsicherheit kommen die anderen Certs nicht ran. Sie sind zwar mehr oder
weniger thrusted, wer dem Glauben schenkt ok, im Rechtstreit scheiden sich dann
aber die Geister..
Gruß
smime.p7s
Description: S/MIME cryptographic signature

