Enrico Weigelt schrieb:
* Christoph Haas <[EMAIL PROTECTED]> schrieb:
<snip>
Ich weiß nicht, wie die Inder das Thema Computereinbruch/-sabotage
behandeln, aber in Deutschland ist IMHO bereits das Erraten des Passworts
und der damit verbundene erfolgreiche Login rechtlich "bedenklich".
Vielleicht gibts ja in Indien darauf die Todesstrafe? ;-).
Also ich bin kein Jurist, aber AFAIK gilt es bereits als
Hausfriedensbruch, wenn man ein fremdes Gelände (das als
solches klar erkennbar ist) betritt, unabhängig davon,
ob es einen wirksamen Schutz gegen Eindringen gibt.
Man darf schließlich auch nicht einfach so in fremde
Wohnungen gehen, wenn die Tür mal nicht abgeschlossen ist.
IIRC ist das "ausprobieren von Usernamen/Passwörtern" auf fremden
Systemen illegal, (Umgehung von Schutzmassnahmen) wenn ein Betreiber
aber mutwillig kein! Passwort vergibt (sozusagen die Tür weit offen
lässt) sieht das afaik anders aus da er dann "grob fahrlässig handelt"
keine Schutzmassnahmen ergriffen hat, Narrenfreiheit vor dem Gesetz gibt
das afaik auch nicht. Z.B. wenn ein WLAN offen ist es u. U. nicht mal
sonderlich strafbar (oder gar nicht?) wenn man dann da "aus Versehen
drin war". Das ist alles iirc, natürlich ohne Gewähr und nicht als
rechtliche Beratung zu sehen ...
[...]
cu
MH
--
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