On Thu, May 18, 2006 at 02:08:56PM +0200, Sandro Frenzel wrote: > > Nehmen wir mal an ich habe einen SSH server ohne Passwort rumstehen. Er ist > also offen wie ein Scheunentor. Selbst wenn sich jetzt jemand damit einloggt > und sich meine Daten anguggt macht er sich IMHO strafbar.
Moralisch korrekt. Strafrechtlich allerdings in .de §202a StGB: | (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen | unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem | anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder | mit Geldstrafe bestraft. | (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die | elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar | gespeichert sind oder übermittelt werden. Ein Account ohne Passwort wird schwerlich die Anforderung "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert" erfüllen. > Auch wenn er Daten > löscht und verschiebt. Nur, weil das ein Weak-Account ist, berechtigt das > noch lange nicht einer fremden Person böse Sachen anzustellen. Das sieht dann schon anders aus (§303a StGB): | (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, | unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei | Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. | (2) Der Versuch ist strafbar Ausserdem gibt es noch die Computersabotage, die greift aber nicht bei EDV-Systemen von Privatleuten. > > Ich bin kein Netzwerkjurist. Dafuer gibt's sicher Stellen an die du dich > > wenden kannst. > Zum Beispiel? Das StGB ist garnicht so schwer zu verstehen. Andreas -- Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/ Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED] mit dem Subject "unsubscribe". Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)

