Hallo Matthias, On Thu, 2006-09-28 at 17:38 +0200, Matthias Houdek wrote: > Donnerstag, 28. September 2006 15:13 - Michael Dominok wrote: > > IANAL, aber nach deutschen Recht gründest Du, IMHO, schon eine GbR > > wenn Du Dich mit 'nem Kumpel verabredest 'n Kasten Bier zu kaufen um > > den dann gemeinsam auszutrinken... > > Nö, eher eine "Gemeinschaft nach Bruchteilen" (§§ 741 ff BGB), da es > sich ja nur um einen Gegenstand handelt. Wenn man dazu aber evtl. noch > gemeinsam Toastbrot, Würste, Ketchup und einen Einweggrill für eine > Sommer-Abschluss-Grillparty kauft, dann würde kurzzeitig eine GbR > bestehen. ;-)
OK, ich lass' mich auf die Tintenpisserei ein. 8-) Möchte doch vermeiden das die nächste "GbR-Gründung" lediglich eine Illusion bleibt... Gut, die übliche Gebinde-Größe bei Bier ist wohl _ein_ Kasten Bier. Aber schließlich besteht dieser doch aus 11-20 einzelnen Flaschen. Kann man denn da noch von _einem_ Gegenstand reden? Die oben genannten Gegenstände könnten ja auch Teil _eines_ Grill-Sets sein. Und das es zum "Bruchteilen" kommt wollen wir doch wohl nicht hoffen .... Cheers Michael

