Hallo Stephan Seitz, hallo auch an alle anderen Mittwoch, 4. Oktober 2006 12:52 - Stephan Seitz wrote: > [...] > Da gab’s doch mal vor langer Zeit eine Geschichte von Lutz > Donnerhacke. Der hatte bei seinem Nachbarn immer das Knacken von > Schlössern geübt, ohne ihn vorher zu fragen. Der Nachbar war Anwalt > und meinte, daß er bei Lutz noch graue Haare bekommen würde, weil es > scheinbar nicht verboten ist, ein fremdes Schloß zu knacken und > wieder zu verschließen, solange du nicht das Haus betrittst und > keinen Schaden anrichtest. > > Keine Ahnung, ob das noch stimmt oder überhaupt stimmte.
Es stimmt, insofern muss ich meine Antwort in meiner anderen Mail revidieren (Versuch eines Logins auf einem offenen Port in Analogie zum Versuch, ein angelenhtes Fenster aufzudrücken). Ohne Diebstahl wäre das Eindringen in eine fremde Wohnung (oder Büro o.ä.) nur Hausfriedensbruch. Das wird nur auf Antrag verfolgt, der Versuch als solcher ist nicht strafbar. Wenn man aber nicht mal eindringt, ist es nicht mal das. Und wenn das Schloss keinen Schaden nimmt, liegt auch keine Sachbeschädigung vor. Und man muss ja in einem Strafverfahren nicht seine Unschuld beweisen, sondern das Gericht (bzw. die Anklage) die Schuld (also z.B. den Versuch eines Einbruchdiebstahls). Allerdings hätte der Anwalt sicherlich einen Richter finden können, der eine entsprechende Anordnung erlassen könnte, um dieses Eindringen in die Privatspähre zu unterbinden. Dagegen dürfte man dann nicht mehr verstoßen, aber es wurde einem ja auch explizit verboten. Allerdings gibt es meist ja auch noch andere Nachbarn ... ;-) -- Gruß MaxX Bitte beachten: Diese Mailadresse nimmt nur Listenmails entgegen. Für PM bitte den Empfänger gegen den Namen in der Sig tauschen.

