On Wed, 4 Sep 2002 08:09:57 +0200 (CEST), Andreas Tille
<[EMAIL PROTECTED]> wrote:
>heute wollte ich mich wie �blich auf einem entfernten Rechner per
>SSH anmelden und erhielt
>
>The authenticity of host 'ehec (193.175.81.44)' can't be established.
>RSA key fingerprint is d0:b7:8b:dd:58:3e:6e:a3:78:da:65:5e:23:79:58:d0.
>Are you sure you want to continue connecting (yes/no)?
>
>Das hat mich gewundert, denn dieser Host ist schon seit langem in
>~/.ssh/known_hosts eingetragen.  Eine genauere betrachtung zeigte mir
>aber, da� dort ein Eintrag mit dem DSA-Key des Hosts enthalten war,
>was an dem l�ngeren Schl�ssel und dem ssh-dss zu erkennen war.

Hast Du vielleicht einen neuen Key erzeugt?

>   c) Sollte man DSA erzwingen?

Nein.

>      Ich bin immer davon ausgegangen, da� RSA = Protokoll Version 1
>      und DSA = Protokll Version 2 ist, aber das scheint offensichtlich
>      falsch zu sein, denn ich habe auf dem Server nur Protokoll
>      Version 2 zugelassen und es beim SSH Client explizit (Option -2)
>      erzwungen.

ssh Protokoll Version 1 benutzt immer RSA. ssh Protokoll Version 2
kann DSA _und_ RSA verwenden, wobei die RSA-Schl�ssel sich zwischen
den beiden Versionen unterscheiden.

DSA ist deutlich langsamer, und nur f�r einige Schl�ssell�ngen
kryptografisch untersucht. Somit kann man bei DSA fast keinen Einfluss
auf die Schl�ssell�nge nehmen. RSA ist seit dem Ablauf des Patents
auch von der Patent- und Rechtslage zu bevorzugen und ist obendrein
erheblich flexibler, was die Konfiguration angeht.

Ein Host, der sowohl ssh Protokoll Version 1 als auch ssh Protokoll
Version 2 mit beiden Algorithmen unterst�tzt, sollte somit drei Host
Keys haben.

Gr��e
Marc

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