Ulf Volmer <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> 
> Die aktuelle Gesetzeslage verbietet es [1] allerdings, z.B. hier
> Details zu nennen.

Wieso? Aus dem Radio darf man doch auch für den eigenbedarf
mitschneiden (z. B. mit Kassette), oder irre ich mich da?

Ulrich

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