Hi Thomas,

Ich finde die Reihenfolge trotzdem merkwürdig. Und ich meine auch,
dass ich irgendwo gelesen habe, dass man erst einmal abwarten soll,
bevor man auf den Brief des Anwalts reagiert. Oder hab' ich da
irgendwas falsch in Erinnerung? MMn wurde dort (wo ich das
irgendwann mal gelesen habe. Sorry, weiß gerade nicht, welche der
vorhandenen Quellen ... :( ) empfohlen erst einmal gar nichts zu
tun, weil man sonst ja zugibt auf der Seite gewesen zu sein oder so
... ;)

hm, das kommt drauf an. Meines Erachtens ist die Antwort der Verbraucherzentralen, dass man auf jeden Fall bestreiten soll, dass überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, hilfsweise anfechten, hilfsweise Widerruf. Auf einer Verbraucherzentralen-Seite hab ich diese Empfehlung gelesen. Das kann man aber so oder so sehen -- Füße still halten und auf einen gerichtlichen Mahnbescheid warten ist auch eine Option...

Viele Grüße
Flo

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