Hi Christian,

Nein. Im Zweifelsfalle ist das ein Angebot von Sun Microsystem, gehosted
von CollabNet.

da w�rde ich nicht drauf wetten. Wir agieren vorrangig aus Deutschland, wir planen haupts�chlich deutsche Messen. F�r den gew�hnlichen Verbraucher sieht es nach einem deutschen Angebot aus.


-> Das gilt nur f�r Seiten die unter das TDG fallen.
OOo geh�rt da nicht dazu. (Genausowenig wie die meisten privaten
Seiten).

Eine Kategorie, MDStV oder TDG, wird eigentlich immer getroffen, und da gelten so ziemlich die gleichen Impressumsrichtlinien, wenn ich mich nicht t�usche.


Aber wiegesagt: Die Seiten von OOo fallen nicht unter das TDG.
(TDG �2, Absatz 4, Satz 3)

Dann ist IMHO aber MDStV einschl�gig, f�r den mehr oder weniger die gleichen Impressumsregeln gelten.


Auf meine restlichen Bemerkungen gehst Du ja leider nicht ein, deshalb
ist hier vermutlich EOD.

Sorry, welche meintest du?

Nein. Der Link mu� weder "Impressum" hei�en noch als solches "beworben
werden (zum Impressum geht es hier lang)".

Aber eine englische Bezeichnung d�rfte wohl eher weniger zil�ssig sein.

Aber wiegesagt: das TDG ist hier irrelevant. Es z�hlt einzig der
Mediendienste-Staatsvertrag.

Eben, und der fordert meines Wissens auch ein Impressum.

Viele Gr��e
Flo

--
## Florian Effenberger
## Marketing deutschsprachiges Projekt
## OpenOffice.org - http://de.openoffice.org

---------------------------------------------------------------------
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]



Antwort per Email an