Thomas Krumbein schrieb:
Das ist falsch! Eine gewerbliche Verwertung ist ausdrücklich nicht
gestattet, das heisst, du kannst diese Makro nicht nehmen und
weiterverkaufen, in welcher Form auch immer, noch kannst du es im Rahmen
eines entgeldlichen Paketes "verwerten", zum Beispiel als
"Makro-Addin-Paket". Dieses Recht und die entsprechenden Erlaubnisse
verbleiben bei mir, dem Urheber.
Ein Einsatz in Büros zum Eigennutz (private Nutzung) steht hingegen
nichts entgegen.
Eine Grauzone begänne allerhöchstens dort, wo du mit eigener Arbeit mit
dieser Maske gegen Honorar direkt dritte Dienstleistungen ausführen
würdest. Aber ich denke, hier beginnt auch ein bischen die "Haarspalterei".
Was ist den eine private Nutzung im Büro zum Eigenutz? :-)
Schreib doch das was Du meinst, der Einsatz des Makros ist frei, der
Vertrieb,kommerziell oder nicht, bedarf der Genehmigung.
Wenn der Einsatz in Firmen ohne Genehmigung nicht gewünscht ist,
schreib auch das rein.
Manchmal hilft einfach genaues Lesen. Nicht die gewerbliche Nutzung ist
verboten, wohl aber die gewerbliche Verwertung.
Verwertung <> Nutzung ? Die Begriffe sind nur schwer von einander
abzugrenzen.
Michael
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