Hi André,

Es hat auch nichts mit dem Urheberrecht zu tun.

mit was hat eine Lizenzeinräumung sonst zu tun?

Hier steht eindeutig, dass (unabhängig von Copyright oder oder Urheberrecht)
diese Begriffe im Apendix geklärt werden. Ohne einen Entsprechenden Appendix
wäre die Lizenz nicht anwendbar, also hinfällig.

Falsch. In diesem Falle legt der Jurist aus, und die Begriffe lassen sich anhand des normalen Sprachgebrauchs regeln.

Wie gesagt, ich habe nichts gegen die Notiz und für mich steht ein Weglassen derselben auch gar nicht zur Debatte. Aber Gisbert hat nach der juristischen Notwendigkeit gefragt, und da sehe ich das ein wenig anders. ;-)

Viele Grüße
Flo

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