Hallo Christian, alle,

vielleicht finde ich in diesem Thread dann auch eine Lösung meines
Problems:

Christian Lohmaier wrote:
Hallo Andreas, *,

On Wed, May 24, 2006 at 11:56:22AM +0200, Andreas Mantke wrote:
[...] c) Die PDL verlangt in Ihrem Text u.a. ausdrücklich, daß
eine Kopie der Lizenzvereinbarung jeder Kopie/Überarbeitung
beigefügt ist.

Nein. "You must duplicate the notice in the *Appendix* in each
file of the Documentation."

Nicht die komplette Lizenz. Da genügt ein Link. Und da der
Appendix mit "The contents of this Documentation are subject to
the Public Documentation License Version 1.0 (the "License")"
anfängt und sogar einen Hinweis "[insert hyperlink here]"
enthält, bietet es sich an den Link hier zu plazieren.

Wenn ich Absatz 3.1 der Lizenz lese, heißt es dort:
"... and You must include a copy of this License with every copy of
the Documentation You distribute."

ohne Einschränkung :-(

Erst in Abschnitt 3.5 wird auf die Möglichkeit der Verlinkung
eingegangen, doch ich verstehe diese Möglichkeit nur als Verlinkung
innerhalb der gegebenen Dateistruktur (z.B. bei mehreren Dokumenten
in einem Ordner), wo die Lizenz dann im Hauptordner stehen darf.

"If it is not possible to put such notice in a particular
Documentation file due to its structure, then You must include such
notice in a location (such as a relevant directory) where a reader
would be likely to look for such a notice, for example, via a
hyperlink in each file of the Documentation that takes the reader to
a page that describes the origin and ownership of the Documentation."

Ursprung und Ersteller der Dokumentation kann nicht auf den
OOo-Seiten zu finden sein - dass muss innerhalb der
Gesamtdokumentation stehen.

Die Bereitstellung der vollständigen Lizenz wird im direkt darauf
folgenden Satz geregelt:
"You must also duplicate this License in any Documentation file (or
with a hyperlink in each file of the Documentation) where You
describe recipients' rights or ownership rights."

Ich hatte hier den Einschub in Klammern in direktem Bezug zu dem
Satz vorher verstanden - deshalb gedacht, auch die vollständige
Lizenz in den Download einbinden zu müssen (also nur ZIPs zum
Download anbieten oder so).

An wen muss man sich wenden, um eine neue, klarere (bzw.
anwenderfreundlichere) Version der Lizenz anzustoßen?

Bei der LGPL ist der Hinweis auf die Einbindung des Lizenztextes mE
nicht ganz so absolut: "You should have received a copy of the GNU
Lesser General Public License along with this library; if not, write
to the Free Software Foundation, Inc...." - ich füge da noch den
Link zur GNU-Seite ein.



Übrigens, wusstet Ihr, dass man zu jedem modifizierten PDL-Dokument
die vollständige Versionshistorie über fünf Jahre anbieten muss?

Wir wollen das ja umgehen, indem wir nach Abschluss der Übersetzung
alle Übersetzer und Korrekturleser gemeinsam als "ein Autorenteam"
bezeichnen, aber müsste man dann nicht auch das gelöschte
Ursprungsdokument in der Versionshistorie (nachträglich) einschließen?

Dass wir kein PDF-Dokument unter PDL ohne ODF-Datei (mit
eingeschalteter Versionskontrolle) anbieten, ist mE schon klar. Aber
muss man dann nicht auch im PDF darauf verweisen, wo die
Versionshistorie zu finden ist?

So - genug neue Fragen aufgeworfen. Vielleicht findet sich ja die
eine oder andere Antwort...

Herzlichen Gruß

Bernhard



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