Hi,
Edgar Kuchelmeister schrieb:
Also wenn jemand offensichtlich, durch eine leichte Abänderung des
Namens einer anderen Webseite - in diesem Fall die Auslassung eines
Bindestrichs - darauf spekuliert, "Vertipper" auf seine Webseite zu
bekommen, finde ich das schon ganz schön frech!
Na ja .. im ersten Anlauf hiess die jetzige PrOOo-Box einfach PrOOoBox. Ich bin mir nicht
sicher, aber es kann sogar sein, dass prooobox.org damals (kurzfristig) als
"original-Seite" verwendet wurde.
Wenn PrOOo-Box allerdings nicht geschützt ist, denke ich mal, dass
die Chancen, gerichtlich dagegen vorzugehen, nicht sehr groß sind.
Zumal mir die Abmahnpraxis eh widerlich ist.
Mir auch .. ausserdem ist ProooBox geschützt, was der Grund war, den
Bindestrich bei uns einzuführen. Der geschützte Begriff hat aber weder was mit
uns, noch mit dem Betreiber von prooobox.org zu tun .. frag mich aber nichts
genaueres, ich hatte das damals nicht abgeklärt, nur am Rande mitbekommen.
André
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