Liebe Helga,

Helga Fischer schrieb:

> Du weißt, dass eine solche Deklaration absolut unnötig ist? Als 
> Schöpferin habe ich das Urheberrecht und das Verwertungsrecht qua 
> Gesetz - ohne es explizit dazu schreiben zu müssen.

Da hast du absolut recht :-)

[..]
> Wär's kein OOoler gewesen, hätte der Bediener von mir schlichtweg 
> eine Rechnung geschickt bekommen. Eine saftige.

Ich kanne deinen direkten Fall jetzt nicht und weiss, wie ärgerlich eine
solche "Urheberrechtsverletztung" sein kann, nut hier will ich dich
leider ein weing "bremsen".

Natürlich kannst du eine "Rechnung" schreiben - nur -auf welcher
Grundlage? Da machst du dich nur lächerlich :-(

Ein Urheberrechtsverstoss wie auch immer geartet lässt dir lediglich
zwei Möglichkeiten zum Reagieren - und dassolltest du auch unbedingt
machen (zumindest die erste):
1. Unterlassungserklärung
2. Schadenersatz

Nr. 1 ist einfach und gängig: Du machst den "Übeltäter" auf deinen
Anspruch aufmerksam und verlangst von ihm, dass er ab sofort die Inhalte
entfernt oder mit dir eine Lizenz vereinbart. In eine
Unterlassungserklärung kannst (und solltest) du eine Vertragsstrafe bei
Wiederholung einbauen - dann hast du eine Anspruchsgrundlage für eine
Rechnung bei einem weiteren Verstoss. Dass ganze nennt sich dann
Abmahnung mit Unterlasssungserklärung. Die könntest du zumindest vor
Gericht einklagen...

Der zweite Punkt ist da schon duetlich "heikler", denn du musst den dir
entstandenen Schaden darlegen und schlüssig beweisen können. Und das
dürfte in dem Fall kaum möglich sein. Bei kommerziellen Produkten
könntest du den "Verletzer" auch zur Offenlegung seiner Geschäftsbücher
zwingen und dadurch den Gewinn ermitteln, den dieser durch den
Urheber-Verstoss erziehlt hat - in der Praxis ist dies jedoch sehr
schwierig und bei geringen Verstößen nicht durchsetzbar.

Natürlich wären auch deine Anwaltskosten "Schaden", der dir durch den
Verstoss entsteht. Schreibt also dein Anwalt die Abmahnung (siehe Punkt
1), kannst du diese Kosten direkt als Schdensersatz geltend machen.

Also, so einfach eine Rechnung zu schreiben ist leider nicht.
Mein Tipp: Einigt euch gütlich und ärgere dich nicht zu sehr - das führt
leider zu nichts.

Viele Grüße
Thomas

-- 
## Marketing deutschsprachiges Projekt
## http://de.openoffice.org  - www.openoffice.org
## Vorstand OpenOffice.org Deutschland e.V.
## Mitglieder willkommen: www.OOoDeV.org

---------------------------------------------------------------------
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]

Antwort per Email an