Liebe Helga, Helga Fischer schrieb:
> Du weißt, dass eine solche Deklaration absolut unnötig ist? Als > Schöpferin habe ich das Urheberrecht und das Verwertungsrecht qua > Gesetz - ohne es explizit dazu schreiben zu müssen. Da hast du absolut recht :-) [..] > Wär's kein OOoler gewesen, hätte der Bediener von mir schlichtweg > eine Rechnung geschickt bekommen. Eine saftige. Ich kanne deinen direkten Fall jetzt nicht und weiss, wie ärgerlich eine solche "Urheberrechtsverletztung" sein kann, nut hier will ich dich leider ein weing "bremsen". Natürlich kannst du eine "Rechnung" schreiben - nur -auf welcher Grundlage? Da machst du dich nur lächerlich :-( Ein Urheberrechtsverstoss wie auch immer geartet lässt dir lediglich zwei Möglichkeiten zum Reagieren - und dassolltest du auch unbedingt machen (zumindest die erste): 1. Unterlassungserklärung 2. Schadenersatz Nr. 1 ist einfach und gängig: Du machst den "Übeltäter" auf deinen Anspruch aufmerksam und verlangst von ihm, dass er ab sofort die Inhalte entfernt oder mit dir eine Lizenz vereinbart. In eine Unterlassungserklärung kannst (und solltest) du eine Vertragsstrafe bei Wiederholung einbauen - dann hast du eine Anspruchsgrundlage für eine Rechnung bei einem weiteren Verstoss. Dass ganze nennt sich dann Abmahnung mit Unterlasssungserklärung. Die könntest du zumindest vor Gericht einklagen... Der zweite Punkt ist da schon duetlich "heikler", denn du musst den dir entstandenen Schaden darlegen und schlüssig beweisen können. Und das dürfte in dem Fall kaum möglich sein. Bei kommerziellen Produkten könntest du den "Verletzer" auch zur Offenlegung seiner Geschäftsbücher zwingen und dadurch den Gewinn ermitteln, den dieser durch den Urheber-Verstoss erziehlt hat - in der Praxis ist dies jedoch sehr schwierig und bei geringen Verstößen nicht durchsetzbar. Natürlich wären auch deine Anwaltskosten "Schaden", der dir durch den Verstoss entsteht. Schreibt also dein Anwalt die Abmahnung (siehe Punkt 1), kannst du diese Kosten direkt als Schdensersatz geltend machen. Also, so einfach eine Rechnung zu schreiben ist leider nicht. Mein Tipp: Einigt euch gütlich und ärgere dich nicht zu sehr - das führt leider zu nichts. Viele Grüße Thomas -- ## Marketing deutschsprachiges Projekt ## http://de.openoffice.org - www.openoffice.org ## Vorstand OpenOffice.org Deutschland e.V. ## Mitglieder willkommen: www.OOoDeV.org --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
