Hi Uwe, *,
Uwe Altmann schrieb am Freitag, 13. Oktober 2006 15:09:
[..Befristung der Amtsdauer auf 2 Jahre..]
Als ausgewiesener Verfechter der Philosophe: Regle, was zu regeln ist
- aber nicht mehr!
reicht mir der folgende Passus aus dem bestehenden Vorschlag:
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Dauer der Amtsausübung / Abwahl eines Co-Leads
Der Co-Lead wird auf unbestimmte Zeit gewählt. Er kann zu jeder Zeit von
seinem Posten zurücktreten oder gleich bei Antritt seines Postens den
Ablauf selbst bestimmen.
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Falls also ein(e) werdende(r) Colead der Ansicht ist, diese Regelung
erleichere ihm die Bürde des Amtes, hat er (Mit Brief und Sigel
zugesichert) die Möglichkeit es in diesem Sinne anzugehen.
Friedrich
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Ansprechpartner PrOOo-Box
Schöne Grüße von der Schwäbischen Alb
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Rundfunkgebühr für Internet-Geräte? Ich sage JA! ;o))
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