Hallo Bernhard,
Bernhard Dippold schrieb:
Analog zu den von Dir beschriebenen Problemen mit Microsoft Inhalten
kann man auch für das OOo Logo argumentieren, das streng genommen auch
nur nach Rückfrage verwendet werden darf [1] und somit nicht unter den
Lizenzen veröffentlicht werden dürfte.
Nun bin ich total verwirrt.
Was Du schreibst, steht zwar tatsächlich so unter [1], aber wenn man
den bei [1] angegebenen Links folgt, um die Logos herunter zu laden,
so heißt es ausdrücklich, dass die Logos unter der LGPL stehen. Was
nun? Wenn etwas unter der LGPL steht, dann muss ich nicht erst
fragen, bevor ich es verwende. Wenn ich für die Verwendung erst eine
Erlaubnis einholen muss, dann steht es nicht unter der LGPL.
Und noch mehr: Auf http://www.prooo-box.org/cover.html heißt es
wörtlich: "Die hier präsentierten Designs unterliegen der LGPL,
jedoch darf das OpenOffice.org-Logo nicht aus den hier präsentierten
Dateien extrahiert, verändert oder weiterverarbeitet werden." Ist
das nicht ein Widerspruch in sich selbst. Wenn etwas unter der LGPL
steht, dann darf ich es auch ändern und zerteilen. Wenn ich etwas
nicht ändern und zerteilen darf, dann steht es nicht unter der LGPL.
Worauf kann ich mich als Autor verlassen, wenn ich auf Elemente und
Quellen zurück greifen will, die _vermeintlich_ oder _angeblich_
unter einer freien Lizenz stehen?
Ist die Angabe, dass etwas unter einer freien Lizenz steht, am Ende
viel zu unsicher, als dass man sich darauf verlassen dürfte? Was
riskiert ein Autor, der sich gutgläubig auf eine freie Lizenz
verlässt? Kann er überhaupt guten Gewissens auf Inhalte
zurückgreifen, die (angeblich) unter einer freien Lizenz stehen?
...grübelt
Stefan
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