Hallo Bernhard,

Bernhard Dippold schrieb:

Analog zu den von Dir beschriebenen Problemen mit Microsoft Inhalten
kann man auch für das OOo Logo argumentieren, das streng genommen auch
nur nach Rückfrage verwendet werden darf [1] und somit nicht unter den
Lizenzen veröffentlicht werden dürfte.

Nun bin ich total verwirrt.

Was Du schreibst, steht zwar tatsächlich so unter [1], aber wenn man den bei [1] angegebenen Links folgt, um die Logos herunter zu laden, so heißt es ausdrücklich, dass die Logos unter der LGPL stehen. Was nun? Wenn etwas unter der LGPL steht, dann muss ich nicht erst fragen, bevor ich es verwende. Wenn ich für die Verwendung erst eine Erlaubnis einholen muss, dann steht es nicht unter der LGPL.

Und noch mehr: Auf http://www.prooo-box.org/cover.html heißt es wörtlich: "Die hier präsentierten Designs unterliegen der LGPL, jedoch darf das OpenOffice.org-Logo nicht aus den hier präsentierten Dateien extrahiert, verändert oder weiterverarbeitet werden." Ist das nicht ein Widerspruch in sich selbst. Wenn etwas unter der LGPL steht, dann darf ich es auch ändern und zerteilen. Wenn ich etwas nicht ändern und zerteilen darf, dann steht es nicht unter der LGPL.

Worauf kann ich mich als Autor verlassen, wenn ich auf Elemente und Quellen zurück greifen will, die _vermeintlich_ oder _angeblich_ unter einer freien Lizenz stehen?

Ist die Angabe, dass etwas unter einer freien Lizenz steht, am Ende viel zu unsicher, als dass man sich darauf verlassen dürfte? Was riskiert ein Autor, der sich gutgläubig auf eine freie Lizenz verlässt? Kann er überhaupt guten Gewissens auf Inhalte zurückgreifen, die (angeblich) unter einer freien Lizenz stehen?

...grübelt
Stefan

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