Hallo Andreas, Andreas Mantke schrieb: > obwohl ich mir eigentlich vorgenommen hatte, in diese Diskussion mit > Seminarcharakter (und einigen rechthaberischen Tönen) nicht > einmischen zu wollen, fällt mir das nunmehr doch schwer.
nun weiß ich nicht ob sich das gegen mich richtet, nur ich habe wirklich wenig gesagt. Ich habe eigentlich nur festgestellt das ich erlebe das eine Mehrheit im Thread Bedenken äußerte, ob die begründet sind weiß ich nicht. > Ich denke nicht, daß die Lizenz wirklich das Problem ist. Also keine Ahnung was dann das Problem sein soll, allerdings war das der Ausgangspunkt der ganzen Diskussion. Ob Bedenken bezüglich der Lizenzen berechtigt sind weiß ich auch nicht, nur sie sind da und ich kann hier nur nochmals Michael recht geben, es reicht allein die Tatsache das Bedenken da sind, solange die nicht sauber ausgeräumt werden können. *Eines ist mir hingegen klar, egal ob die Forderungen von MS berechtigt sind oder nicht, selbst diese verbieten _nicht_ den Gebrauch von Screenshots.* und weshalb mein Verweis auf Lizenz: *es ist erstens generell unklar (innerhalb der gesamten OSS-Bewegung) ob eine OSS-Lizenz nicht bearbeitbare Dinge enthalten kann(*), denn das widerspricht der allgemeinen OSS-Definition. Das ist lange bekannt und trotzdem gibt es solche Lizenzen (z.B. die von André genannte CC) und die werden nach allgemeinem Sprachgebrauch trotzdem als frei bezeichnet. Ob oder ob das nicht richtig ist, ist nicht mein Thema, ich stelle nur fest das diese Dinge in der OSS-Community (gesamt) umstritten sind. *und zweitens ist nun unklar wie sich gerade Genanntes im Kontext der konkret in Diskussion stehenden Lizenzen verhält. Und zu beiden Punkten habe ich keine festgefügte Meinung, einzig glaube ich das diese Punkte umreißen warum überhaupt Probleme existieren könnten, Probleme die Grundlage für Bedenken waren und eine Diskussion induzierten, die ich nicht begonnen habe. Der erste Punkt ist allgemein, nur der zweite ist konkret und falls es jemals zum juristischen Streit käme und festgestellt würde die Verwendung der Screenshots war wegen der PDL nicht rechtmäßig, können wir im Nachhinein nichts mehr tun. (*) und (falls MS berechtigt ist die gemachten Zusagen aufzustellen) um die Tatsache das MS sich vorbehält alle Zusagen zu ändern, also keine Verlässlichkeit für uns _falls_ MS recht hätte. Ob sie das haben _weiß ich nicht_, nur es wird nur juristisch zu klären sein und es darauf ankommen zu lassen ist ein hohes Risiko (wie Michael betont). Verlässlichkeit scheint mir ein Thema für uns, denn das ist ein Grund für Lizenzen. Denn mit einer OS-Lizenz erklärt der Urheber ein (nicht zurücknehmbares!) Einverständnis - das ist doch der wichtige Punkt. > Wenn es um > das Urheberrecht geht, stellt sich die Frage, ob ein Screenshot mit > Bildrändern eines Benutzerinterfaces eines anderen Programmes > überhaupt zumindest gemäß der sogenannten "kleinen Münze" geschützt > werden könnte. > Wahrscheinlich fehlt ihm da schon die kleinste > Schöpfungshöhe oder spezielle Individualität. > [...] Über Urheberrecht habe ich hier nirgens diskutiert. Egal ob das besteht oder nicht, MS bringt zum Ausdruck das die Screenshots verwendet werden dürfen, das scheint mir völlig ausreichend was MS betrifft. Nur die Zustimmung von MS sagt nichts über die Rechtmäßigkeit bezüglich unserer Lizenzen, darum kreiste (für mein Empfinden) die Diskussion. So ungefähr sehe ich das Alles, belehren will und wollte ich Miemanden, begonnen habe ich mit der Diskussion nicht. Was hier richtig und falsch in der Diskussion war will ich auch nicht entscheiden, einzig: Das Thema ist da und es schiene mir ein Fehler das wir vorschnell sagen 'wird schon nichts passieren'. Gruß Jörg --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
