Hallo Andreas,

Andreas Mantke schrieb:
> obwohl ich mir eigentlich vorgenommen hatte, in diese Diskussion mit
> Seminarcharakter (und einigen rechthaberischen Tönen) nicht
> einmischen zu wollen, fällt mir das nunmehr doch schwer.

nun weiß ich nicht ob sich das gegen mich richtet, nur ich habe wirklich
wenig gesagt. Ich habe eigentlich nur festgestellt das ich erlebe das
eine Mehrheit im Thread Bedenken äußerte, ob die begründet sind weiß ich
nicht.

> Ich denke nicht, daß die Lizenz wirklich das Problem ist.

Also keine Ahnung was dann das Problem sein soll, allerdings war das der
Ausgangspunkt der ganzen Diskussion. Ob Bedenken bezüglich der Lizenzen
berechtigt sind weiß ich auch nicht, nur sie sind da und ich kann hier
nur nochmals Michael recht geben, es reicht allein die Tatsache das
Bedenken da sind, solange die nicht sauber ausgeräumt werden können.

*Eines ist mir hingegen klar, egal ob die Forderungen von MS berechtigt
sind oder nicht, selbst diese verbieten _nicht_ den Gebrauch von
Screenshots.*

und weshalb mein Verweis auf Lizenz:
*es ist erstens generell unklar (innerhalb der gesamten OSS-Bewegung) ob
eine OSS-Lizenz nicht bearbeitbare Dinge enthalten kann(*), denn das
widerspricht der allgemeinen OSS-Definition. Das ist lange bekannt und
trotzdem gibt es solche Lizenzen (z.B. die von André genannte CC) und
die werden nach allgemeinem Sprachgebrauch trotzdem als frei bezeichnet.
Ob oder ob das nicht richtig ist, ist nicht mein Thema, ich stelle nur
fest das diese Dinge in der OSS-Community (gesamt) umstritten sind.
*und zweitens ist nun unklar wie sich gerade Genanntes im Kontext der
konkret in Diskussion stehenden Lizenzen verhält.

Und zu beiden Punkten habe ich keine festgefügte Meinung, einzig glaube
ich das diese Punkte umreißen warum überhaupt Probleme existieren
könnten, Probleme die Grundlage für Bedenken waren und eine Diskussion
induzierten, die ich nicht begonnen habe.
Der erste Punkt ist allgemein, nur der zweite ist konkret und falls es
jemals zum juristischen Streit käme und festgestellt würde die
Verwendung der Screenshots war wegen der PDL nicht rechtmäßig, können
wir im Nachhinein nichts mehr tun.

(*)
und (falls MS berechtigt ist die gemachten Zusagen aufzustellen) um die
Tatsache das MS sich vorbehält alle Zusagen zu ändern, also keine
Verlässlichkeit für uns _falls_ MS recht hätte.
Ob sie das haben _weiß ich nicht_, nur es wird nur juristisch zu klären
sein und es darauf ankommen zu lassen ist ein hohes Risiko (wie Michael
betont).
Verlässlichkeit scheint mir ein Thema für uns, denn das ist ein Grund
für Lizenzen. Denn mit einer OS-Lizenz erklärt der Urheber ein (nicht
zurücknehmbares!) Einverständnis - das ist doch der wichtige Punkt.

> Wenn es um
> das Urheberrecht geht, stellt sich die Frage, ob ein Screenshot mit
> Bildrändern eines Benutzerinterfaces eines anderen Programmes
> überhaupt zumindest gemäß der sogenannten "kleinen Münze" geschützt
> werden könnte.
> Wahrscheinlich fehlt ihm da schon die kleinste
> Schöpfungshöhe oder spezielle Individualität.
>  [...]

Über Urheberrecht habe ich hier nirgens diskutiert. Egal ob das besteht
oder nicht, MS bringt zum Ausdruck das die Screenshots verwendet werden
dürfen, das scheint mir völlig ausreichend was MS betrifft.
Nur die Zustimmung von MS sagt nichts über die Rechtmäßigkeit bezüglich
unserer Lizenzen, darum kreiste (für mein Empfinden) die Diskussion.


So ungefähr sehe ich das Alles, belehren will und wollte ich Miemanden,
begonnen habe ich mit der Diskussion nicht. Was hier richtig und falsch
in der Diskussion war will ich auch nicht entscheiden, einzig:
Das Thema ist da und es schiene mir ein Fehler das wir vorschnell sagen
'wird schon nichts passieren'.



Gruß
Jörg


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