Hallo alle damit befassten,

eine Frage kam mir gerade in den Sinn: Schließen wir durch unsere Theme-
Vorgabe die reinen Windows-Nutzer vom Mitmachen aus? 

Wie sieht das überhaupt rechtlich aus: wenn jemand mit Windows arbeitet 
und Screenshots beisteuern möchte - die sind ja dann zwangsläufig mit 
Windows-Theme gemacht, oder? 

Schließt denn eine Windows-Nutzungs-Lizenz (EULA heißt die, glaub ich) 
diese Art Nutzung (nicht-kommerzielles Beitragen zu öffentlichen 
Projekten) sozusagen grundsätzlich aus? Darf die das überhaupt? 

Kann ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen, wäre aber interessant, 
das mal grundsätzlich zu klären, findet ihr nicht?

*kopfschüttel* das wäre doch eine etwas eigenartige Lizenzierungspraxis: 
"Sie dürfen die Software zwar nutzen, aber nicht für nicht-kommerzielle 
Zwecke" 

Und: Falls dem tatsächlich so wäre, kann man unter Windows vielleicht 
ein "neutrales" Theme installieren?

Gruß Nino

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