Hallo Harald,
Am 05.09.2013 19:55, schrieb Harald Köster:
ich hatte diese Anfrage gestellt, weil bisher wohl festgelegt (oder
auch nur üblich?) war, dass Linux-Screenshots in den Handbüchern zu
verwenden sind. Ich habe jetzt aber gesehen, dass Ihr im Kapitel 4
doch Windows-Screenshots benutzt habt. Wenn es inzwischen Konsens ist,
dass auch Windows-Screenshots verwendet werden können, würde ich
dieses für das Kapitel 2 auch selber machen.
Hintergrund war wohl, dass möglicherweise Rechte von MS verletzt
werden, wenn Windows-Screenshots verwendet werden. Dieses ist hier auf
der ML schon mal diskutiert worden. Mir ist aber nicht bekannt, ob
dies inzwischen geklärt ist.
Jetzt schlagen zwei Herzen in meiner Brust:
Pro Windows-Screenshot: "es geht weiter", d.h. jemand bzw. Du und Frank
können Screenshots erstellen.
Contra Windows-Screenshot: es besteht möglicherweise in der Tat die von
Dir angesprochene Problematik. Ich kann dazu keine Stellung nehmen.
@Alle, die hier mitlesen:
Kann jemand dazu Stellung nehmen, ob Windows-Screenshot Rechte von MS
verletzen.
@Florian Effenberger:
Ich möchte Dich bitten, Deinen Kenntnisstand zu posten.
Gruß
Jochen
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