Hallo Harald,

Am 05.09.2013 19:55, schrieb Harald Köster:
ich hatte diese Anfrage gestellt, weil bisher wohl festgelegt (oder auch nur üblich?) war, dass Linux-Screenshots in den Handbüchern zu verwenden sind. Ich habe jetzt aber gesehen, dass Ihr im Kapitel 4 doch Windows-Screenshots benutzt habt. Wenn es inzwischen Konsens ist, dass auch Windows-Screenshots verwendet werden können, würde ich dieses für das Kapitel 2 auch selber machen. Hintergrund war wohl, dass möglicherweise Rechte von MS verletzt werden, wenn Windows-Screenshots verwendet werden. Dieses ist hier auf der ML schon mal diskutiert worden. Mir ist aber nicht bekannt, ob dies inzwischen geklärt ist.
Jetzt schlagen zwei Herzen in meiner Brust:
Pro Windows-Screenshot: "es geht weiter", d.h. jemand bzw. Du und Frank können Screenshots erstellen. Contra Windows-Screenshot: es besteht möglicherweise in der Tat die von Dir angesprochene Problematik. Ich kann dazu keine Stellung nehmen.

@Alle, die hier mitlesen:
Kann jemand dazu Stellung nehmen, ob Windows-Screenshot Rechte von MS verletzen.

@Florian Effenberger:
Ich möchte Dich bitten, Deinen Kenntnisstand zu posten.

Gruß

Jochen


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