Hallo, Stefan!

Am 16.01.2014 08:18, schrieb Stefan Weigel:

Am 16.01.2014 07:27, schrieb Christian Kühl:

Demnach ist das Wort "PIVOTTABLE" geschützt.

Ich kenne mich mit Lizenzansprüchen nicht aus, meine aber, dass
immer nur die genaue Schreibweise geschützt ist.

Das ist zumindest nach deutschem Recht ausdrücklich nicht so, siehe
§ 9 (1) Nr. 2 MarkenG "Gefahr von Verwechslungen". Auch das haben
wir bereits am 14.04.2011 erörtert.

Wie gesagt, ich kenne mich damit nicht aus, deshalb habe ich hier
nochmal nachgefragt. Danke für deine (nochmalige) Klärung.

(Wobei das damals im englischen und nicht im deutschen Threat erwähnt
worden war, den ich eben erst durchgesehen habe.)

Gruß,
Christian.

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